Hallo ihr Lieben:-)
Ich bin leidergottes vor ca. 1 Monat innerorts zu schnell gefahren und geblitzt wurden... Leider hatte ich an dem Tag so einiges um die Ohren...Ist nicht nur so dass ich zu schnell war...nein...auch das Handy hatte ich vor mir in der Hand, da ich über Lautsprecher telefonieren musste... Dies ist auf dem Foto auch zu sehen:-D
Nun bekam ich gestern einen Brief mit Foto... M/Hnd es stand drin, dass mir zur Last gelegt wird innerorts anstatt 50Km/H mit 80KM/H erwischt wurden zu sein und Tatbestand 2 war das Handy in der Hand zu halten...
Leider wurde in dem Schreiben kein Strafmaß erwähnt... Nur dass ich mich dazu Äußern kann ob ich das war oder ne andre Person oder einfach nicht antworten...
Hat jemand schoneinmal so ein Schreiben bekommen?? Was soll ich nun tun??? Antworten oder abwarten?? Mit welcher Strafe muss ich rechnen???
Ich muss meine Führerschein
behalten, da ich sonst meinen Job los bin... bin noch in der Probezeit und bei uns ist Führerschein Pflicht...
Bußgeldbescheit ohne Strafe erhalten...Mit was kann ich rechnen?? oder wie komme ich da raus??
6. September 2017
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Frage vom 6. September 2017 | 11:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheit ohne Strafe erhalten...Mit was kann ich rechnen?? oder wie komme ich da raus??
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 6. September 2017 | 11:33
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatMit welcher Strafe muss ich rechnen??? :
Wenn die 80 km/h so drinstehen, soweit Glück gehabt. Ab 31 km/h innerorts Zuviel gibt es einen Monat Fahrverbot.
100€ + 1 Punkt
60€ + 1 Punkt
+ Verwaltungsgebühren
ohne Fahrverbot.
Falls noch Probezeit besteht, dürfte diese verlängert werden und ein Aufbauseminar folgen.
#2
Antwort vom 6. September 2017 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Solang es nur ne geldstrafe ist, ist das ok... bist du dir da zu 100% sicher??? Soll ich auf das Schreiben antworten? Oder nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. September 2017 | 13:52
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Gibt genügend Bußgeldrechner über Suchmaschinen zu finden. Dort die entsprechenden Angaben aus dem Schreiben eingeben.
Im Anhörungsbogen müssen die persönlichen Daten ausgefüllt werden. Angaben zur Vorwurf müssen nicht gemacht werden.
#4
Antwort vom 6. September 2017 | 14:04
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Und was ist mit "Tateinheit"?Zitat:100€ + 1 Punkt
60€ + 1 Punkt
Stefan
#5
Antwort vom 6. September 2017 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Solang es nur ne geldstrafe ist, ist das ok... bist du dir da zu 100% sicher??? Soll ich auf das Schreiben antworten? Oder nicht?
Es geht nicht um eine Geldstrafe, sondern um ein Bußgeld. Bevor die Bußgeldbehörde das Bußgeld verhängen kann, muss sie zunächst den Beschuldigten anhören. Das ist mit dem Anhörungsbogen nun erfolgt.
Wenn die Sache klar ist, dann kann man das Ganze auch zugeben und den Anhörungsbogen zurückschicken. Damit vermeidet man, dass die Polizei demnächst vor der Tür steht und überprüft, ob Du mit der Person auf dem Foto identisch bist.
Wenn Du 1 km/h schneller gewesen wärst, dann würdest Du eine Fahrverbot von einem Monat bekommen.
Zitat:Und was ist mit "Tateinheit"?
Nach meiner Auffassung handelt es sich um "Tatmehrheit".
#6
Antwort vom 6. September 2017 | 14:45
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatUnd was ist mit "Tateinheit"? :
Dann gibt's halt 100 € + angemessene Erhöhung + 2 Punkte.
#7
Antwort vom 6. September 2017 | 16:18
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Eigentlich sehe ich das auch so.Zitat:Nach meiner Auffassung handelt es sich um "Tatmehrheit".
Aber was sagst du denn dazu, dass er nur(!) wegen dem Telefonat abgelenkt war und deshalb die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht bemerkt hat?
Stefan
#8
Antwort vom 6. September 2017 | 16:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie wenn dann hatte das telefon nur vor mit in der hand gehalten...
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