Bußgeldbescheit ohne Strafe erhalten...Mit was kann ich rechnen?? oder wie komme ich da raus??

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Damon92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheit ohne Strafe erhalten...Mit was kann ich rechnen?? oder wie komme ich da raus??

Hallo ihr Lieben:-)
Ich bin leidergottes vor ca. 1 Monat innerorts zu schnell gefahren und geblitzt wurden... Leider hatte ich an dem Tag so einiges um die Ohren...Ist nicht nur so dass ich zu schnell war...nein...auch das Handy hatte ich vor mir in der Hand, da ich über Lautsprecher telefonieren musste... Dies ist auf dem Foto auch zu sehen:-D
Nun bekam ich gestern einen Brief mit Foto... M/Hnd es stand drin, dass mir zur Last gelegt wird innerorts anstatt 50Km/H mit 80KM/H erwischt wurden zu sein und Tatbestand 2 war das Handy in der Hand zu halten...
Leider wurde in dem Schreiben kein Strafmaß erwähnt... Nur dass ich mich dazu Äußern kann ob ich das war oder ne andre Person oder einfach nicht antworten...
Hat jemand schoneinmal so ein Schreiben bekommen?? Was soll ich nun tun??? Antworten oder abwarten?? Mit welcher Strafe muss ich rechnen???
Ich muss meine Führerschein behalten, da ich sonst meinen Job los bin... bin noch in der Probezeit und bei uns ist Führerschein Pflicht...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Damon92):
Mit welcher Strafe muss ich rechnen???


Wenn die 80 km/h so drinstehen, soweit Glück gehabt. Ab 31 km/h innerorts Zuviel gibt es einen Monat Fahrverbot.

100€ + 1 Punkt
60€ + 1 Punkt
+ Verwaltungsgebühren
ohne Fahrverbot.

Falls noch Probezeit besteht, dürfte diese verlängert werden und ein Aufbauseminar folgen.

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#2
 Von 
Damon92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Solang es nur ne geldstrafe ist, ist das ok... bist du dir da zu 100% sicher??? Soll ich auf das Schreiben antworten? Oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt genügend Bußgeldrechner über Suchmaschinen zu finden. Dort die entsprechenden Angaben aus dem Schreiben eingeben.

Im Anhörungsbogen müssen die persönlichen Daten ausgefüllt werden. Angaben zur Vorwurf müssen nicht gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
100€ + 1 Punkt
60€ + 1 Punkt
Und was ist mit "Tateinheit"?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Solang es nur ne geldstrafe ist, ist das ok... bist du dir da zu 100% sicher??? Soll ich auf das Schreiben antworten? Oder nicht?


Es geht nicht um eine Geldstrafe, sondern um ein Bußgeld. Bevor die Bußgeldbehörde das Bußgeld verhängen kann, muss sie zunächst den Beschuldigten anhören. Das ist mit dem Anhörungsbogen nun erfolgt.

Wenn die Sache klar ist, dann kann man das Ganze auch zugeben und den Anhörungsbogen zurückschicken. Damit vermeidet man, dass die Polizei demnächst vor der Tür steht und überprüft, ob Du mit der Person auf dem Foto identisch bist.

Wenn Du 1 km/h schneller gewesen wärst, dann würdest Du eine Fahrverbot von einem Monat bekommen.

Zitat:
Und was ist mit "Tateinheit"?


Nach meiner Auffassung handelt es sich um "Tatmehrheit".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was ist mit "Tateinheit"?


Dann gibt's halt 100 € + angemessene Erhöhung + 2 Punkte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nach meiner Auffassung handelt es sich um "Tatmehrheit".
Eigentlich sehe ich das auch so.
Aber was sagst du denn dazu, dass er nur(!) wegen dem Telefonat abgelenkt war und deshalb die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht bemerkt hat?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Damon92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wenn dann hatte das telefon nur vor mit in der hand gehalten...

0x Hilfreiche Antwort

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