Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, da ich angeblich im September 2016 in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren bin. Das Bußgeld beträgt 97,70€ bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen.
Zum einen finde ich den Betrag für eine solche Ordnungswidrigkeit,zum anderen kann ich mich beim besten Willen nicht mehr an diesen Vorfall erinnern.
Als Beweis dient offenbar eine Fotoüberwachungsanlage,allerdings ist kein Foto dabei.
Macht es Sinn, hier Einspruch einzulegen?
Bußgeldbescheid aus Lucca, Italien
25. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 25. August 2017 | 18:25
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid aus Lucca, Italien
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. August 2017 | 14:37
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Einspruch dürfte sinnlos sein, allenfalls eine Mitteilung, daß man nicht gefahren ist.
Aber das letzte mal, als ich es gecheckt habe, konnte Italien keine Bußgelder in Deutschland eintreiben, weil das hocheffektive italienische Parlament das entsprechende Abkommen noch nicht verabschiedet hatte. Wenn das immer noch so ist und man nicht öfter in Italien ist, kann man auch einfach gar nicht reagieren.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten