Hallo,
wir haben gerade einen Bußgeldbescheid über 109,91€ aus Italien bekommen. Sollten wir diesen innerhalb von 5 Tagen bezahlen, beträgt er nur 85,61. Das ist mir ja schon etwas suspekt.
Der Bescheid kommt von der "Nivi Credit - European Municipality Outsourcing" Gesellschaft. Darüber findet man ja eine ganze Menge im Netz.
Ich habe gelesen, dass man den Bescheid nicht bezahlen sollte, solange man kein Schreiben der deutschen Justiz erhalten hat.
Es geht darum, in Florenz durch eine Straße gefahren zu sein, die ausschließlich für den öffentlichen Verkehr gedacht ist. Dabei sind wir uns nicht mal sicher, ob wir das tatsächlich waren oder der gute Herr, der unser Auto am Hotel abgeholt und in die Garage gefahren hat.
Eventuell wichtig wäre, dass es sich um einen Mietwagen mit italienischem Kennzeichen handelt.
Nichtsdestotrotz sind wir unsicher, ob wir den Bescheid jetzt begleichen sollen, oder nicht.
Vielleicht hat da ja jemand noch genauere Informationen!
Vielen Dank und ein frohes Neues Jahr!
Christian
-- Editier von christianhamburg am 03.01.2017 15:11
-- Editier von christianhamburg am 03.01.2017 15:12
Bußgeldbescheid aus Italien - EMO / Nivi Credit
3. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2017 | 15:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid aus Italien - EMO / Nivi Credit
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#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 09:03
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 55x hilfreich)
Moin,
ich bin am 23.05.2013 angeblich durch die Mautschranke gefahren und habe angeblich nicht bezahlt.
Ich habe einen Ordner voll mit Mahnschreiben und Anwaltschreiben.
Ich habe nie reagiert. Die Sache ist nun verjährt und erledigt.
Macht euch nicht in die Hosen. Die Maut in Italien ist gar nicht so teuer.
#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 09:21
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatMacht euch nicht in die Hosen. :
Nach bald 6 1/2 Jahren wird der TE die Hose wohl mal gewechselt haben....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:36
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Da hat halt Jemand gründlich überlegt, ob er mit einem Beispiel antworten soll, das so gar icht zum beschriebenen Sachverhalt passt.ZitatNach bald 6 1/2 Jahren :
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:43
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1492x hilfreich)
ZitatDa hat halt Jemand gründlich überlegt, ob er mit einem Beispiel antworten soll, das so gar icht zum beschriebenen Sachverhalt passt. :
Und das in beiden Threats zum Thema
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:00
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Wenn man sich schon die Mühe macht einen Beitrag formvollendet zu Formulieren, dann will man ihn natürlich auch in hoher Auflage unter das Volk bringen.
Und jetzt?
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