Bußgeld wegen Schwarzfahren - Automat laß EC-Karte nicht

4. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld wegen Schwarzfahren - Automat laß EC-Karte nicht

Hallo zusammen,

Ich musste die letzte Bahn nehmen (DB) und versuchte mit meiner funktionierenden EC-Karte ein Ticket ziehen.
Mein Konto war gedeckt.
Der einzige Automat an der Station zeigte daraufhin die Fehlermeldung "Zahlung nicht möglich"
Bargeld hatte ich nicht dabei.

Wie es natürlich kommen musste, würde ich kontrolliert.
Der Fall wurde notiert, ich bezahlte !mit der gleichen Karte beim Schaffner und bedankte mich!

Zwei Wochen später kommt Post von der DB - Fahrpreisnacherhebung. Auf Deutsch Strafe wegen Schwarzfahren. 60€ kostet der ganze Spaß! Deren Techniker haben keine Störung am Automaten feststellen können.

Ich habe einen Zeugen, der in Bar vor mir bezahlt hatte und alles gesehen hat.
Jetzt stehe ich in der Beweisschuld.
Oder bin ich im Unrecht und eine Kulanz ist sogar unmöglich?

Danke fürs Durchlesen und für eure Hilfe!

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Andy,

Also Kulanz ist prinzipiel immer möglich. Man hat halt wie der Name schon sagt kein Recht darauf, sondern wird dies hier rein von der Deutschen Bahn entschieden. Würde mir hier aber eher wenig Hoffnungen auf Kulanz von Seiten der Bahn machen, eben auch weil ein Techniker festgestellt hat das der Automat einwandfrei Funktioniert.

Aber selbst wenn dieser nicht funktioniert hat und das auch vom Techniker bestätigt worden wäre, wäre das immer noch schwarz fahren gewessen. In dem Fall ist man Verpflichtet sich beim Zugführer/Schaffner zu melden wenn man in den Zug einsteigt und nicht erst wenn man dann kontroliert wird. An dem Umstand ändert auch eine Zeugenaussage nichts, das der Automat nicht funktioniert hat.

Gruß Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von NutzernameAndy):
Ich habe einen Zeugen, der in Bar vor mir bezahlt hatte und alles gesehen hat.

Vermutlich hat er eben nicht alles gesehen, sondern nur das die Karte - aus was für Gründen auch immer - nicht akzeptiert wurde?



Zitat (von NutzernameAndy):
eine Kulanz ist sogar unmöglich?

Kulanz ist immer möglich, denn Kulanz ist eine freiwillige Sache die jedes Unternehmen gewähren kann.

Nur richten die sich nach den Fakten aus den Akten, denn mehr haben sie nicht.

Und da steht nun drin, das man ohne Fahrkarte gefahren ist und eine Störung am Automaten nicht feststellbar war.

Also sehr geringe Aussicht auf Kulanz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
:)

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der einzige Automat an der Station zeigte daraufhin die Fehlermeldung "Zahlung nicht möglich"


In meinen Augen muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen nachweisen, dass der Automat voll funktionstüchtig war - nicht andersherum!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
In meinen Augen muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen nachweisen, dass der Automat voll funktionstüchtig war - nicht andersherum!

Hat es doch. Zitat aus der Ausgangsfrage: "Deren Techniker haben keine Störung am Automaten feststellen können."

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hat es doch. Zitat aus der Ausgangsfrage: "Deren Techniker haben keine Störung am Automaten feststellen können."


Eine Behauptung einer Prozesspartei ist noch lange kein Beweis.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen müsste im Bestreitensfalle das vollständige Protokoll vorlegen.
Zudem sollte der Betroffene verlangen, dass aufgezeigt wird, wieviele Zahlungen mit EC-Karten (die gibt es seit 15 Jahren nicht mehr; gemeint war wohl eine Maestro Karte) in dem Zeitraum erfolgreich durchgeführt wurden.

Zitat:
Man meldet sich nach der Abfahrt von sich aus beim Schaffner und löst das Ticket nach.


Können Sie uns kurz erklären, was Sie unter einem Schaffner verstehen?
Auf einigen Zügen fahren sog. Zubegleiter (ZUB) mit.
I.d.R. heissen diese Mitarbeiter im Regionalverkehr Kundenbetreuerin im Nahverkehr (KiN).
Diese führen oft Stichprobenkontrollen durch. Sie fahren nicht immer mit. Insoweit ist es schwierig, sich bei einem KiN zu melden, wenn Dieser gar nicht mitfährt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich weitere Meinungen hier zu lesen.
Werde jetzt einen Widerspruchsschreiben formulieren und hier reinstellen.
Vlt kann man auch ohne wirkliche Argumente eine Kulanz damit bewirken...

Danke für eure Meinungen!
Vlt hat jemand noch was beizufügen?
:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Eine Behauptung einer Prozesspartei ist noch lange kein Beweis.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen müsste im Bestreitensfalle das vollständige Protokoll vorlegen.

Das können die erfahrungsgemäß. Darauf zu spekulieren, dass kein Protokoll vorgelegt werden kann, ist sehr wagemutig.

Zitat:
Zudem sollte der Betroffene verlangen, dass aufgezeigt wird, wieviele Zahlungen mit EC-Karten (die gibt es seit 15 Jahren nicht mehr; gemeint war wohl eine Maestro Karte) in dem Zeitraum erfolgreich durchgeführt wurden.

Das dürfte ein unzulässiger Ausforschungsbeweis sein.

Zitat:
Vlt kann man auch ohne wirkliche Argumente eine Kulanz damit bewirken...

Eher nicht.
Die Sache wird irgendwann an ein Inkassobüro abgegeben (meist Infoscore).
Das Inkassobüro macht ordentlich Druck durch massig Papier, gibt aber erfahrungsgemäß auf, wenn man hartnäckig genug bleibt.

Der Fragesteller sollte sich von der Idee lösen, durch Sachargumente etwas zu erreichen - zumal seine eigenen Sachargumente dünn sind.
Wenn etwas zu erreichen ist, dann durch Beharrlichkeit - so lange, bis die Gegenseite die Lust verliert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:

Wenn etwas zu erreichen ist, dann durch Beharrlichkeit - so lange, bis die Gegenseite die Lust verliert.


Guter Einwand drkabo,
aber ist das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe, dass dieses Schreiben einen herzvollen Sachbearbeiter erreicht:


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich wiederspreche der Fahrpreisnacherhebung und möchte Ihnen dazu den Sachverhalt schildern, wie ich es auch dem Zugbegleiter geschildert habe:

Ich wollte mit der MaestroCard am Ticketautomat in Marienheide bezahlen, da ich kein Bargeld dabei hatte.
Meine Karte funktioniert und mein Konto war gedeckt. Dies kann ich bei Bedarf nachweisen.

In dem Moment, wo der Automat die Störmeldung anzeigte, fuhr der Zug in die Haltestelle. Es war der letzte Zug an diesem Tag und somit meine einzige Möglichkeit.

Dies soll keineswegs eine Rechtfertigung darstellen.
Ich bin davon ausgegangen dass diese Störung im System nachweisbar ist und mein Versuch zu bezahlen ausreichend ist.

So wurde es mir vom Zugbegleiter versichert, den ich angesprochen habe und mein Problem schilderte.

Auch wenn ich in der Beweispflicht stehe, bitte ich Sie trotzdem um Ihre Stellungnahme dazu.
Ist es Ihnen möglich, die Funktionstüchtigkeit des Automaten zu dem Zeitpunkt 22:11 Uhr, zu belegen?

Ich habe meine Bank informiert und um ein Protokoll der Karten-Aktivitäten gebeten.
Dies werde ich nachreichen, sobald ich Ihre Antwort erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Guter Einwand drkabo,
aber ist das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Ja. Die Kosten steigen, aber da muss man halt die Nerven behalten. Wenn man darauf setzt, dass das Inkassobüro wegen Beharrlichkeit des Fragestellers irgendwann aufgibt, dann ist es ja egal, was das Inkassobüro noch an Aufschlägen draufpackt.
Da muss man sich halt entscheiden, welche Strategie man fährt: Entweder jetzt zahlen oder konsequent verweigern bis zum Ende.
Jetzt nicht zahlen und dann doch (wenn das Inkassobüro eingeschaltet wurde und dieses noch ordentlich Kosten draufgepackt hat) einknicken - das ist die teuerste Lösung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NutzernameAndy):
da ich kein Bargeld dabei hatte.


Dass sollte man besser nicht schreiben, wenn man nicht sicher ist, dass die Bargeldzahlung zur Fahrkartenausgabe geführt hätte. Da ist es schon besser die oben verwendete Aussage
Zitat (von NutzernameAndy):
Der einzige Automat an der Station zeigte daraufhin die Fehlermeldung "Zahlung nicht möglich"
zu nutzen.
Wobei ich hoffe, dass es dort tatsächlich nur einen Automaten gibt. (leichte Zweifel)

Zitat (von NutzernameAndy):
Es war der letzte Zug an diesem Tag und somit meine einzige Möglichkeit.


Hast Du bedacht, dass Du damit die bewusste Fahrt ohne Fahrschein eingestehst?

Wäre es nicht besser in Richtung "ich dachte, ich könnte auch im Zug bezahlen und bin deshalb eingestiegen" zu argumentieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Können Sie uns kurz erklären, was Sie unter einem Schaffner verstehen?


Gemeint dürfte der Mann sein, der den TS kontrolliert hat und bei dem er dann sein Ticket am Ende ja doch noch gekauft hat;-)

Einfach einsteigen ohne Ticket und beten, dass man nicht erwischt wird, ist halt ungünstig.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von NutzernameAndy):
In dem Moment, wo der Automat die Störmeldung anzeigte, fuhr der Zug in die Haltestelle.

Ganz schlechtes Argument.
Man hat miteimen ausreichenden Zeitpuffer zum lösen einer Fahrkarte am Bahnhof zu erscheinen. Der wäre bei der Schilderung nicht gegeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NutzernameAndy):
In dem Moment, wo der Automat die Störmeldung anzeigte, fuhr der Zug in die Haltestelle.

Ganz schlechtes Argument.
Man hat miteimen ausreichenden Zeitpuffer zum lösen einer Fahrkarte am Bahnhof zu erscheinen. Der wäre bei der Schilderung nicht gegeben.


Das hab ich mir auch gedacht. Klingt so, als hätte man selbst bei funktionierendem Automaten gar nicht mehr die Zeit gehabt abzuwarten, bis das Ticket ausgedruckt wurde, die Zahlung gebucht etc.

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#18
 Von 
NutzernameAndy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlichkeit zählt sich aus...

Habe heute Antwort auf meinen oben erwähnten Einspruch erhalten.

"Ihre Angaben haben wir geprüft: Der Automat war nicht defekt. ...diesmal kommen wir Ihnen entgegen und verzichten auf unsere Forderung. Die fahrpreisnacherhebung ist damit erledigt."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung:-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Das Problem lässt sich übrigens in Fernzügen deutlich billiger lösen:

Man meldet sich nach der Abfahrt von sich aus beim Schaffner und löst das Ticket nach. Das kostet dann eine Nachlösegebühr, die ist aber deutlich billiger als das "erhöhte Beförderungsentgelt" für das "Schwarzfahren".
http://www.pro-bahn.de/mitteldeutschland/pos-info/bordpreise.htm

Das Schöne daran: es kontrolliert niemand, ob der Fahrkartenautomat denn auch wirklich defekt war oder nicht. Wie auch... Der Schaffner kann das vom Zug aus nicht kontrollieren.


Funktioniert aber nur bei der Bahn. Bei der S-Bahn in München funktioniert das nicht, wenn im Bahnhof der Automat streikt....Und die Kontrolleure nur vorbeischauen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von TomRohwer):
Das Problem lässt sich übrigens in Fernzügen deutlich billiger lösen:

Man meldet sich nach der Abfahrt von sich aus beim Schaffner und löst das Ticket nach. Das kostet dann eine Nachlösegebühr, die ist aber deutlich billiger als das "erhöhte Beförderungsentgelt" für das "Schwarzfahren".
http://www.pro-bahn.de/mitteldeutschland/pos-info/bordpreise.htm

Das Schöne daran: es kontrolliert niemand, ob der Fahrkartenautomat denn auch wirklich defekt war oder nicht. Wie auch... Der Schaffner kann das vom Zug aus nicht kontrollieren.


Funktioniert aber nur bei der Bahn. Bei der S-Bahn in München funktioniert das nicht, wenn im Bahnhof der Automat streikt....Und die Kontrolleure nur vorbeischauen...


Darum geht es hier ja auch um die Bahn. Und darum schrieb TomRohwer von Fernzügen;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

erledigt.

-- Editiert von altona01 am 29.11.2016 22:40

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Auch von mir vielen Dank.
Es ist recht selten hier den Ausgang eines Falles dokumentiert zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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