Zur Situation:
A steht hinter (5m) einem PKW der Polizei, vor dem Poli….wagen stehen mehrere andere Verkehrsteilnehmer. Alle stehen vor einem Bahnübergang mit Schranken und einer Signalisierungsampel (Rot - Gelb).
Die Schranken gehen auf und die Verkehrsteilnehmer inkl. A und Pol….wagen fahren los, der Pol….wagen fährt über Gelb und A fährt hinterher ca. 20 m nach dem A von den Bahnübergang entfernt war wird er von dem Pol….wagen der vor A fährt angehalten. Der Kollege aus dem Pol….wagen kommt raus und sagt zur A " Also ich bin schon mindestens durch Gelb gefahren also müssen Sie durch Rot gefahren sein " A hatte im Auto noch einen Zeugen (der auch im Besitz einer PKW Fahrerlaubnis ist) der Zeuge hat sofort geantwortet "Nein wir sind so wie Sie durch Gelb gefahren"
Jetzt hat A einen Brief von der Bußgeldstelle erhalten: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden §19 Abs. 2 § 49 StVO
; § 24
, §25 StVG; 89b.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Frage: Wie kann es sein das der der im Poli…..wagen saß im Rückspiegel gesehen haben soll wie die Ampel gewesen ist? Zudem darf er doch auch nicht über Gelbfahren
Oder
Der ist ja schon selbst über Gelb gefahren, da A gesehen hat das dies kein Problem ist er hinterher gefahren. Da A gedacht hat das die "Helfer" genau wissen wie man sich 100%tig auf der Straße verhält.
Müssen nicht beide Polizisten anwesend sein bei Erteilung von einem Bußgeld? Warum wurde dieser nicht sofort erteilt?
-- Editier von Derkarpfen am 25.08.2017 09:43
Bußgeld Schienenüberquerung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatZudem darf er doch auch nicht über Gelbfahren :
Kommt auf den Anhalteweg an!
Ich ersetze Ihren Bahnübergang mal durch eine normale Ampel.
Wenn das vorausfahrende Fahrzeug die Ampel beim umschalten von Grün auf Geld überquert, da er nicht mehr gefahrlos abbremsen kann bzw. der Anhalteweg bis zum Stehen des Fahrzeugs zu gering ist, darf dieser die Ampel überqueren.
Das berechtigt den Hinterherfahrenden allerdings nicht, die Ampel beim umspringen von Gelb auf Rot zu überqueren, da der Anhalteweg hier locker ausgereicht hätte, um das Fahrzeug vorm Überqueren der Signalanlage zum Stillstand zu bringen.
Somit ist davon auszugehen, dass der Hinterherfahrende die Lichtzeichen missachtet hat und das wird nun mal geahndet
Sehe ich genau so. Wenn es schon beim Vordermann gelb war, hättest du sehr wahrscheinlich locker anhalten können.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Interessant wäre aber das der Vordermann Poli…..wagen auch schon über Gelb gefahren ist. Bei einem Bahnübergang ist Gelb eigentlich wie ROT das darf man nicht mit einer normalen Appel verwechseln. Bei einem Bahnübergang muss bei Gelb angehalten werden: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden §19 Abs. 2 § 49 StVO
; § 24
, §25 StVG; 89b.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV.
Warum darf ein Beamter bei Gelb weiterfahren OHNE Lichtsignale das er im Einsatz ist und dann noch Zeit zu haben mich anzuhalten.
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist
-- Editiert von Derkarpfen am 25.08.2017 13:07
ZitatWarum darf ein Beamter bei Gelb weiterfahren OHNE Lichtsignale das er im Einsatz ist und dann noch Zeit zu haben mich anzuhalten. :
ZitatIch hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin? :
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist
Und was hilft das? Es gibt kein Recht im Unrecht.
-- Editiert von cauchy am 25.08.2017 13:12
Der Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder?
ZitatDer Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder? :
Nein, in Deinem Streit mit der Bußgeldstelle ist er Zeuge. Sollte so auch im Bußgeldbescheid stehen.
Berry
Beweisen muss maximal die Staatsanwaltschaft. Das macht sie durch den Beamten als Zeugen. Wenn der Richter dem glaubt, wars das.ZitatDer Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder? :
Eine Verteidigung der Form "der Polizist ist auch Schuld" bringt rein gar nichts. Wenn du wirklich willst, könntest du deinerseits den Fahrer des Polizeiwagens anzeigen und dabei als Zeuge aussagen, dass dieser bei gelb über den Bahnübergang gefahren ist. Was aus der Anzeige wird, kann ich nicht beurteilen. Sie würde auf jeden Fall nichts an der Strafbarkeit deines Verhaltens ändern.
Und was ist dann mit meinem Zeugen der bei mir im PKW Saß? Der Könnte auch aussagen dass ich nicht durch Gelb gefahren bin. Damit würde der Beamte/ Staatsanwaltschaft alleine Behaupten das ich durch Gelb gefahren bin. Ich kann meine Aussage durch die Person Stärken die mit mir im PKW saß.
Ich gehe davon aus das der Beamte nicht zugibt das er auch durch Gelb gefahren ist. Somit könnte man es nicht Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin.
-- Editiert von Derkarpfen am 25.08.2017 14:33
Und damit einen Meineid (§ 154 StGB ) oder mindestens eine Falschaussage (§ 153 StGB ) machen:ZitatUnd was ist dann mit meinem Zeugen der bei mir im PKW Saß? Der Könnte auch aussagen dass ich nicht durch Gelb gefahren bin :
Zitathatte im Auto noch einen Zeugen (der auch im Besitz einer PKW Fahrerlaubnis ist) der Zeuge hat sofort geantwortet "Nein wir sind so wie Sie durch Gelb gefahren" :
Willst du ernsthaft, dass dein Kumpel in den Knast wandern?
Der Punkt ist das ich wissen möchte wie der Beamte es im Rückspiegel seines PKW beurteilen konnte das ich durch Gelb gefahren bin. Der ist ja schließlich auch nur ein Mensch und somit kann er auch falsch liegen mit seiner Aussage.
Selbstverständlich. Nur liegt er ja nach deiner eigenen Darstellung nicht falsch. Du hast doch selber geschrieben, dass du bei gelb gefahren bist.ZitatDer Punkt ist das ich wissen möchte wie der Beamte es im Rückspiegel seines PKW beurteilen konnte das ich durch Gelb gefahren bin. Der ist ja schließlich auch nur ein Mensch und somit kann er auch falsch liegen mit seiner Aussage. :
Du willst dich vor deiner Strafe drücken. Solange du dabei deinen Kumpel nicht zur Falschaussage anstiftest, versuch es halt. Ich räum dem aber nach dem bisherigen Vortrag wenig Chancen ein. Wenn das wirklich vorm Richter landet, so wird er sich die Zeugen anhören. Das ist der Polizist und dein Beifahrer. Dein Kumpel muss wahrheitsgemäß antworten und spätestens dann ist es zu Ende. Die Aussage des Polizisten ist dann schon fast egal.
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Möglicherweise durch einen Blick in den Rückspiegel. Lichtzeichenanlagen an Bahnübergängen haben die Eigenschaft, auf beiden Seiten gleichzeitig umzuspringen.
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist
Möglicherweise bekommt der Beamte ja auch ein Bußgeld. Aber davon würde Ihr Bußgeld nicht verschwinden.
ZitatIch hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin? :
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist
1. Das bringt dir nix
2. Es ist nicht verboten, bei gelb zu fahren, wenn man nicht mehr sicher anhalten kann
Die Wartepflicht trotz rotem Blinklicht oder gelbem bzw. rotem Lichtzeichen nicht eingehalten 240 EUR 2 1 Monat > Das steht im Bußgeldkatalog
Hier geht es um einen Bahnübergang! Bei einem gelben Lichtzeichen darf der Bahnübergang nicht überquert werden.Zitat2. Es ist nicht verboten, bei gelb zu fahren, wenn man nicht mehr sicher anhalten kann :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten