Bußgeld Schienenüberquerung

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld Schienenüberquerung

Zur Situation:
A steht hinter (5m) einem PKW der Polizei, vor dem Poli….wagen stehen mehrere andere Verkehrsteilnehmer. Alle stehen vor einem Bahnübergang mit Schranken und einer Signalisierungsampel (Rot - Gelb).

Die Schranken gehen auf und die Verkehrsteilnehmer inkl. A und Pol….wagen fahren los, der Pol….wagen fährt über Gelb und A fährt hinterher ca. 20 m nach dem A von den Bahnübergang entfernt war wird er von dem Pol….wagen der vor A fährt angehalten. Der Kollege aus dem Pol….wagen kommt raus und sagt zur A " Also ich bin schon mindestens durch Gelb gefahren also müssen Sie durch Rot gefahren sein " A hatte im Auto noch einen Zeugen (der auch im Besitz einer PKW Fahrerlaubnis ist) der Zeuge hat sofort geantwortet "Nein wir sind so wie Sie durch Gelb gefahren"

Jetzt hat A einen Brief von der Bußgeldstelle erhalten: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden §19 Abs. 2 § 49 StVO ; § 24 , §25 StVG; 89b.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Frage: Wie kann es sein das der der im Poli…..wagen saß im Rückspiegel gesehen haben soll wie die Ampel gewesen ist? Zudem darf er doch auch nicht über Gelbfahren

Oder

Der ist ja schon selbst über Gelb gefahren, da A gesehen hat das dies kein Problem ist er hinterher gefahren. Da A gedacht hat das die "Helfer" genau wissen wie man sich 100%tig auf der Straße verhält.

Müssen nicht beide Polizisten anwesend sein bei Erteilung von einem Bußgeld? Warum wurde dieser nicht sofort erteilt?


-- Editier von Derkarpfen am 25.08.2017 09:43

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Zudem darf er doch auch nicht über Gelbfahren

Kommt auf den Anhalteweg an!
Ich ersetze Ihren Bahnübergang mal durch eine normale Ampel.

Wenn das vorausfahrende Fahrzeug die Ampel beim umschalten von Grün auf Geld überquert, da er nicht mehr gefahrlos abbremsen kann bzw. der Anhalteweg bis zum Stehen des Fahrzeugs zu gering ist, darf dieser die Ampel überqueren.

Das berechtigt den Hinterherfahrenden allerdings nicht, die Ampel beim umspringen von Gelb auf Rot zu überqueren, da der Anhalteweg hier locker ausgereicht hätte, um das Fahrzeug vorm Überqueren der Signalanlage zum Stillstand zu bringen.

Somit ist davon auszugehen, dass der Hinterherfahrende die Lichtzeichen missachtet hat und das wird nun mal geahndet

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehe ich genau so. Wenn es schon beim Vordermann gelb war, hättest du sehr wahrscheinlich locker anhalten können.

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#3
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant wäre aber das der Vordermann Poli…..wagen auch schon über Gelb gefahren ist. Bei einem Bahnübergang ist Gelb eigentlich wie ROT das darf man nicht mit einer normalen Appel verwechseln. Bei einem Bahnübergang muss bei Gelb angehalten werden: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden §19 Abs. 2 § 49 StVO ; § 24 , §25 StVG; 89b.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV.
Warum darf ein Beamter bei Gelb weiterfahren OHNE Lichtsignale das er im Einsatz ist und dann noch Zeit zu haben mich anzuhalten.

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#4
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist

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#5
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist


-- Editiert von Derkarpfen am 25.08.2017 13:07

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Warum darf ein Beamter bei Gelb weiterfahren OHNE Lichtsignale das er im Einsatz ist und dann noch Zeit zu haben mich anzuhalten.
Zitat (von Derkarpfen):
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist


Und was hilft das? Es gibt kein Recht im Unrecht.

-- Editiert von cauchy am 25.08.2017 13:12

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#7
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder?

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Der Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder?


Nein, in Deinem Streit mit der Bußgeldstelle ist er Zeuge. Sollte so auch im Bußgeldbescheid stehen.

Berry

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Der Beamte muss doch Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin oder?
Beweisen muss maximal die Staatsanwaltschaft. Das macht sie durch den Beamten als Zeugen. Wenn der Richter dem glaubt, wars das.

Eine Verteidigung der Form "der Polizist ist auch Schuld" bringt rein gar nichts. Wenn du wirklich willst, könntest du deinerseits den Fahrer des Polizeiwagens anzeigen und dabei als Zeuge aussagen, dass dieser bei gelb über den Bahnübergang gefahren ist. Was aus der Anzeige wird, kann ich nicht beurteilen. Sie würde auf jeden Fall nichts an der Strafbarkeit deines Verhaltens ändern.

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#10
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist dann mit meinem Zeugen der bei mir im PKW Saß? Der Könnte auch aussagen dass ich nicht durch Gelb gefahren bin. Damit würde der Beamte/ Staatsanwaltschaft alleine Behaupten das ich durch Gelb gefahren bin. Ich kann meine Aussage durch die Person Stärken die mit mir im PKW saß.

Ich gehe davon aus das der Beamte nicht zugibt das er auch durch Gelb gefahren ist. Somit könnte man es nicht Beweisen das ich durch Gelb gefahren bin.

-- Editiert von Derkarpfen am 25.08.2017 14:33

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Und was ist dann mit meinem Zeugen der bei mir im PKW Saß? Der Könnte auch aussagen dass ich nicht durch Gelb gefahren bin
Und damit einen Meineid (§ 154 StGB ) oder mindestens eine Falschaussage (§ 153 StGB ) machen:
Zitat (von Derkarpfen):
hatte im Auto noch einen Zeugen (der auch im Besitz einer PKW Fahrerlaubnis ist) der Zeuge hat sofort geantwortet "Nein wir sind so wie Sie durch Gelb gefahren"

Willst du ernsthaft, dass dein Kumpel in den Knast wandern?

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#12
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Punkt ist das ich wissen möchte wie der Beamte es im Rückspiegel seines PKW beurteilen konnte das ich durch Gelb gefahren bin. Der ist ja schließlich auch nur ein Mensch und somit kann er auch falsch liegen mit seiner Aussage.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Der Punkt ist das ich wissen möchte wie der Beamte es im Rückspiegel seines PKW beurteilen konnte das ich durch Gelb gefahren bin. Der ist ja schließlich auch nur ein Mensch und somit kann er auch falsch liegen mit seiner Aussage.
Selbstverständlich. Nur liegt er ja nach deiner eigenen Darstellung nicht falsch. Du hast doch selber geschrieben, dass du bei gelb gefahren bist.

Du willst dich vor deiner Strafe drücken. Solange du dabei deinen Kumpel nicht zur Falschaussage anstiftest, versuch es halt. Ich räum dem aber nach dem bisherigen Vortrag wenig Chancen ein. Wenn das wirklich vorm Richter landet, so wird er sich die Zeugen anhören. Das ist der Polizist und dein Beifahrer. Dein Kumpel muss wahrheitsgemäß antworten und spätestens dann ist es zu Ende. Die Aussage des Polizisten ist dann schon fast egal.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Möglicherweise durch einen Blick in den Rückspiegel. Lichtzeichenanlagen an Bahnübergängen haben die Eigenschaft, auf beiden Seiten gleichzeitig umzuspringen.

Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist

Möglicherweise bekommt der Beamte ja auch ein Bußgeld. Aber davon würde Ihr Bußgeld nicht verschwinden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Derkarpfen):
Ich hätte jetzt die Bußgeldstelle gefragt: Woher weißt der Beamte das ich durch Gelb gefahren bin?
Dann müsste der Beamte antworten: weil ich selbst durch Gelb schon gefahren bin was verboten ist


1. Das bringt dir nix
2. Es ist nicht verboten, bei gelb zu fahren, wenn man nicht mehr sicher anhalten kann

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#16
 Von 
Derkarpfen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wartepflicht trotz rotem Blinklicht oder gelbem bzw. rotem Lichtzeichen nicht eingehalten 240 EUR 2 1 Monat > Das steht im Bußgeldkatalog

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fm89):
2. Es ist nicht verboten, bei gelb zu fahren, wenn man nicht mehr sicher anhalten kann
Hier geht es um einen Bahnübergang! Bei einem gelben Lichtzeichen darf der Bahnübergang nicht überquert werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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