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Bußgeldverfahren gegen Facebook in Deutschland

Von Rechtsanwalt Marko Setzer
7.7.2010 | Ratgeber - Datenschutzrecht | 1686 Aufrufe
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Facebook, Daten

Deutsche Datenschutzbehörde leitet Bußgeldverfahren gegen Facebook ein!

Gegen das mit ca. 400 Mio. Anwendern international größte soziale Online-Netzwerk Facebook ist nun erstmals in Deutschland ein Bußgeldverfahren wegen „unzulässiger Datenspeicherung von Dritten“ eingeleitet worden – das berichteten auch das schweizer Online-Magazin www.20min.ch und www.focus.de.

Dass den sogenannten sozialen Online-Netzwerken nicht gerade das datenschutzrechtlich unbedenkliche Image anhaft, weiß man schon lange und nicht erst seit Zeiten von TV – Beiträgen bei Spiegel TV, Günther Jauch und Co.

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In den vergangenen Monaten seien aber so viele Beschwerden von Bürgern eingegangen, die besorgt seien, dass Facebook über Adressen und Kenntnisse über persönliche Beziehungen verfüge, dass diese Zahl nun die Behörde zum Handeln veranlasste. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, in Deutschland für das Online-Netzwerk Facebook zuständig, ließ verlauten, dass die Behörde das Speichern von Daten Dritter im konkreten Zusammenhang für „datenschutzrechtlich unzulässig“ halte.

Zur anhaltenden Praxis von Facebook gehört es seit Jahren, dass im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Dabei würden auch nicht nur Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, sondern auch langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.

Bis zum 11. August 2010 hat nun Facebook die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nicht nur Verbraucher, sondern auch die juristische Welt der Datenschützler dürfen gespannt sein, wie das Management von Facebook sich äußern wird.

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