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Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messung mit PoliScan Speed

Von Rechtsanwalt Sascha Kugler
17.3.2009 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 20472 Aufrufe
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Geschwindigkeitsverstoß, Geschwindigkeitsmessverfahren

So manche Gemeinde und Stadt hat sich zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen jüngst eine neue Waffe namens PoliScan speed zugelegt. Vom Hersteller Vitronic wurde das neue Gerät als moderne Anlage mit digitaler Lasertechnik angepriesen, das aufgrund volldigitaler Bildbearbeitung einen wesentlich effizienteren und kostengünstigeren Betrieb als die bisherigen stationären Überwachungssysteme erlaubt. Aufgrund der Tatsache, dass das Gerät ohne Kontaktschleifen im Fahrbahnbelag auskommt, haben sich die Behörden erhofft Kosten bei den Wartungsarbeiten am Straßenbelag und der regelmäßigen Eichung der Kontaktschleifen zu sparen.

Diese Rechnung ging wohl nicht auf. Das Amtsgericht Mannheim hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei dem der Verstoß mit einem PoliScan Speed Gerät festgestellt wurde, nach ausführlicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Sachverständigen mit Beschluss (829 OWi 508 Js 23058 /2008) vom 21.01.2009 eingestellt, weil die Messergebnisse aus dem Messbild heraus nicht überprüft werden können. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mit dem Gerät PoliScan Speed nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden kann, um mögliche Fehler auszuschließen.

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Die Stadt Mannheim hat daraufhin zunächst sämtliche Kontrollen mit der Gerät PoliScan Speed eingestellt.

Falls Sie von der Bußgeldbehörde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angeschrieben werden, sollten Sie zunächst darauf achten, ob im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid als Beweismittel das PoliScan Speed Gerät benannt ist und anschließend einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen, der Sie Akteneinsicht beantragen und Einspruch einlegen kann.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von frankgoer am 16.06.2009 14:01:41# 1
"nach ausführlicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Sachverständigen mit Beschluss (829 OWi 508 Js 23058 /2008) vom 21.01.2009 eingestellt, weil die Messergebnisse aus dem Messbild heraus nicht überprüft werden können." was war der genaue Grund? Nach meinen Informationen ist der Messdurchgang als solches schon sehr kritisch. Aufgrund der rotierenden Spiegel verändern sich auch die Wellenlängen des Lasers und weisen so außergewöhlich hohe "Toleranzen" auf. Das trifft auf alle neuen Messgeräte der Firma Vitronic zu, sowohl den mobilen PoliScanSpeed als auch die neuen PSS Tower. Die Laserblinder (http://www.radarwarner-shop.com/product_info.php/info/p15_Laserblinder-Antilaser-AL-G9-Dual-Head--2-Sensoren-.html) können wohl die Geräte sehr gut erkennen, aber nur stören ist wohl schwer.
    
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