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Bußgeldbescheid- fehlerhafte Messergebnisse

Von Rechtsanwalt Michael Bauer 9.11.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 26411 Aufrufe
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Bußgeld, Geschwindigkeitsmessung

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,
Bußgeldbescheide sind in der heutigen Zeit im dichten Straßenverkehr leider keine Seltenheit. Im dichten Straßenverkehr finden immer mehr Messungen statt, ob durch Lasermessgeräte wie z.B. das Leivtec XV2 oder Leivtec XV3, das hochmoderne aber sehr umstrittene Poliscanspeed - Meßverfahren oder sonstige Lasermessgeräte. Ebenso kommen diverse Lichtschrankenmeßverfahren zum Einsatz, wie z.B. das Einseitensensormeßverfahren ES 1.0 oder ES 3.0.

Weit verbreitet sind auch die Meßsysteme Traffipax Speedophot, das Multanova 6F oder sonstige stationäre Piezo Meßsysteme.

Auf Autobahnen finden sich häufig Abstandssysteme wie z.B. das JVC Piller System.

Alle diese Systeme haben eines gemeinsam: jedes dieser Systeme ist fehleranfällig, einerseits liefern die Geräte nicht immer korrekte Meßergebnisse, zum anderen lässt sich bereits aus der Vielzahl der im Verkehrsüberwachungsbereich eingesetzten Meßsysteme erkennen, dass der Umgang mit diesen Geräten gelernt sein will. Oftmals verfügt der die Messung ausführende  Beamte oder Ordnungsdienstangestellte nicht über ausreichende Kenntnis in der Handhabung dieser Geräte, oftmals werden diese Geräte aufgrund ihrer teilweise schwierigen Handhabung falsch genutzt. Gelegentlich gibt es auch Probleme mit der Eichung der Geräte, mit der Kombination zwischen Erfassungsgerät und Bildaufnahmegerät etc. 

Konsequenz dieser fehlerhaften Messung ist, dass die Messung nicht verwertet werden darf, Sie nicht mit einem Bußgeld belastet werden dürfen und in Ihr Verkehrszentralregister keine neuen Punkte eingetragen werden.

Schätzungsweise rund 1/3 der täglich durchgeführten Messungen ist angreifbar und führt zur "Nichtverwertbarkeit".

Sollten Sie "geblitzt" worden sein, so empfiehlt es sich auf jeden Fall JEDE Messung fachkundig überprüfen zu lassen.

Sind Sie verkehrsrechtsschutzversichert, so werden die anfallenden Kosten- je nach Versicherungsvertrag- sogar komplett übernommen.

Aufgrund der komplizierten Marterie empfiehlt es sich, einen auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierten Anwalt mit der Überprüfung der Angelegenheit zu betrauen.

Leserkommentare
von RA Steffgen am 16.11.2010 10:15:18# 1
Rechtsanwalt Bauer gibt in seinem Artikel sehr gute Hinweise für die Rechtssuchenden. Im Bereich der Verkehrsmessungen sollte frühzeitig Rat bei so kompetenten Anwälten gesucht werden.
    
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