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Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub

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Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub

Hallo Freunde des Rechts,

ich bekomme wohl in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid wegen einem Flitzer Blitzer.
Eventuell bekommt auch meine Frau erst eine Zeugenanhörung weil Sie der Halter ist....

Ich fahre aber übermorgen schon in den Urlaub und bin erst in 9 Wochen wieder daheim. Leider kann niemand meine Post öffnen und bearbeiten.
Und wenn ich wiederkomme will ich nicht das ein Gerichtsvollzieher meine Wohnung versiegelt hat weil ich das Bußgeld von 150 Euro nicht bezahlt habe...

Wie gehe ich denn hier vor????



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von bigshaman am 04.07.2011 01:19
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>Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub
Hallo,

eienn Nachsendeauftrag bei der Post erteilen, so das dich deine Post auch im Urlaub erreicht, oder halt dafür sorgen, dass dir doch Jemand deine Post ansieht etc...

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von lesen-denken-handeln am 04.07.2011 09:46
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>Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub
Nun, anscheind "droht" ja wohl doch noch kein Bußgeldbescheid sondern erstmal eine Anhörung.

Grundsätzlich kann man nach Urlaubsrückkehr, wenn es einen Bußgeldbescheid GÄBE, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Einspruchsfrist stellen. Unverschuldet ist ein bloßes Liegenlassen der Post jedoch nur bei einer Abwesenheit von bis zu sechs Wochen. Bei längerer Abwesenheit, hier also von neun Wochen, würde solch ein Antrag als unbegründet verworfen, da nach Rechtsprechung bei einer solch langen Zeit zumutbar und notwendig wäre, Jemanden mit der Kontrolle der Eingangspost zu betrauen.

Abgesehen davon stünde natürlich auch bei einem BB nach neun Wochen noch kein GV vor der Tür.

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von tomcraft am 04.07.2011 17:06
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>Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub
Stimmt es das die Fristen folgendermmaßen lauten
Bußgeldbescheid
2 Wochen Einspruchsfrist
2 Wochen Weiterbarbeitung
Dann die Mahnung (4 Wochen nach Bußgeldbescheid)
Dann 6 Wochen später Vollstreckungsbescheid
und nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist
Also 12 Wochen vor Vollstreckung.

Oder kann das jemand besser zusammenfügen?
Danke
P.S. Weiterleitung? In die Wüste? :-)

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von bigshaman am 05.07.2011 13:36
Status: Stift (30 Beiträge)
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Wer kennt die Bußgeld Mahnung Vollstreckungs-Frist
>Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub
Stimmt es das die Fristen folgendermmaßen lauten
Bußgeldbescheid
2 Wochen Einspruchsfrist
2 Wochen Weiterbarbeitung
Dann die Mahnung (4 Wochen nach Bußgeldbescheid)
Dann 6 Wochen später Vollstreckungsbescheid
und nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist
Also 12 Wochen vor Vollstreckung.

Oder kann das jemand besser zusammenfügen?
Danke
P.S. Weiterleitung? In die Wüste? :-)

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von bigshaman am 05.07.2011 22:27
Status: Stift (30 Beiträge)
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>Bußgeldbescheid 9 Wochen Urlaub
Nun, es beginnt ja zunächst mal mit einer Anhörung. Dann muss, falls darauf (hier wegen Urlaub)keine Anwort erfolgt, ja erstmal der Fahrer ermittelt und, da die Halterin ja nicht Fahrerin war, auch wieder angehört werden. Insgesamt können damit bereits die neun Wochen gut vergehen, ohne das ein BB erlassen wird. Der Rest an Fristen kann so hinkommen, allerdings gibt`s in der Vollstreckung keine neue Enspruchsfrist mehr, die gibt es nur ein einziges Mal und das ist nach Zustellung des Bußgeldbescheides.

-- Editiert am 06.07.2011 18:50


von tomcraft am 06.07.2011 18:49
Status: Senior (198 Beiträge)
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