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Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?

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Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?

Hi zusammen,

ich weiß nicht ob das in Verkehrsrecht paßt, aber ich versuchs mal. Ich hab auf einem Privatparkplatz geparkt, brav mit Parkschein, aber ich hab mich verquatscht und hatte einen Strafzettel dran, mit folgender Beschreibung:

[...]
Sie nutzen diesen gebührenpflichtigen Privat-Parkplatz mit abgelaufenem Parkschein, oder ohne einen gültigen Parkschein lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Die Gebührenpflicht ist in der Einfahrt ausgewiesen. Daher erheben wir das erhöhte Nutzungsentgelt, wie in der Parkordnung ausgewiesen, in Höhe von 40,00 EUR. Überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Kfz-Kennzeichnens des betroffenen Kraftfahrzeuges und des Vorfalldatums innerhalb von 7 Kalendertagen. Der Vorfall wurde von uns fotografisch und terminlich protokolliert. Bei Fristüberschreitung leiten wir gegen den Halter bzw. Fahrer zivilrechtliche Schritte zum Ausgleich sowie strafrechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen (§§123, 265a StGB) ein. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen dann zusätzlich berechnet.

Auf der Rückseite gab es noch folgende Anmerkung:
Angebot zur Güte. Im beiderseitigen Interesse zur Vermeidung unnötiger Gebühren, schlagen wir Ihnen folgendes Angebt zu Güte vor: Wenn Sie unverzüglich innerhalb von 3 Kalendertagen mit umseitigen Überweisungsvordruck 25,50 EUR überweisen, werden wir auf die Verfolgung des erhöhten Nutzungsentgelts i.H.v. 40,00 EUR verzichten und diesen Vorgang einstellen. Dieses Angebot ist kein genereller Verzicht auf das erhöhte Nutzungsentgelt, sondern wird nur dann gültig, indem Sie es durch die Überweisung von 24,50 EUR innerhalb der 3-Tagesfrist annehmen. Andernfalls werden wir die oben beschriebene Maßnahme durchführen. Bei Erhebung eines Einspruches verfällt das Angebot ebenso.
[...]


Darf ein Privater betreiber der ein großes blaues P an den eingang stellt und damit ja einen öffentlicher Parkplatz suggeriert, Strafzettel ausstellen!?!

Ist das Ausfriedensbruch, wenn ich 20 Minuten später komme als bezahlt habe?

DANKE!!!

VG Sabine


von Sabine79 am 09.02.2007 09:56
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Nein,
Hausfriedensbruch bestimmt nicht. Da stehen beim Parkscheinautomaten sicherlich die AGBs zum lesen, oder ?

Geht es wieder um den Parkplatz in Erlangen ?

Gruß

Michael



von Michael32 am 09.02.2007 12:27
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Ja die AGBS sind glaube ich irgendwo, aber nicht am Automaten selber, aber da war ein Schild wo anders.

Nein Dresden nicht Erlangen.


von Sabine79 am 09.02.2007 13:02
Status: Legende (204 Beiträge)
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Rein theroetisch ist es so:

Du hats einen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber geschlossen. Damit hast Du auch die AGBs stiilschweigend akzeptiert. In diesen steht (zumindest in Erlangen) daß bei überschreiten der Parkdauer 40 EUR fällig werden.

Ob es klar ersichtlich war mit dem Privatparkplatz, oder nicht, das wirst Du erfahren, wenn Du nicht zahlst und der Parkplatzbetreiber die 40 EUR eintreiben will.

Gruß

Michael



von Michael32 am 09.02.2007 13:22
Status: Tao (5020 Beiträge)
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Zu AGB kannst Du hier nachlesen.
Grundsätzlich stimme ich Michael32 zu, dass der Betreiber die 40 € kassieren kann, wenn die AGB wirksamm vereinbart sind.
Dazu gehört insbesondere, dass Du in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis erhalten kannst. Auch sollte ein Hinweis auf dem Parkschein stehen.
Der Verwender der AGB muss also schon einiges für tun, dass seine Kunden Kenntnis von den ABG erhalten.
Die Strafandrohung ist eine Frechheit.
Zum Hausfriedensbruch gehört zunächst die Aufforderung sich zu entfernen, weiterhin muss Vorsatz gegeben sein, ebenso wie bei der Leistungserschleichung. Beides ist aus meiner Sicht nicht gegeben.

Man sollte prüfen, ob hier nicht ggf. der Tatbestand der Nötigung durch den Parkplatzbetrieber gegeben ist. Hier wird haltlos mit einer Strafandrohung um sich geworfen. Ganz mies ist der Rabatt wenn man nach 3 Tagen zahlt. Für mich riecht das danach, dass der Betreiber ganz genau weis, dass seine Vorghehensweise nicht sauber ist und hofft, dass die Meisten lieber schnell zahlen ohne richtig nachzudenken.

Zumindest eine Abmahnung über die Verbraucherzentrale sollte möglich sein.



von Interessierter Laie am 09.02.2007 14:50
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Grundsatzfrage:
Die Erhebung eins erhöhten Nutzungsentgeltes beruht doch ausschliesslich auf Zivilrecht.
Ein Vertrag kommt somit nur zwischen dem Fahrer/Absteller des PKW's (der ja nicht zwingend auch er Halter ist) zustande.
Der wirkliche Fahrer/Absteller ist dem Parkplatzbetreiber aber offensichtlich nicht bekannt, wie will er dann seine Forderung durchsetzen???


von pan2 am 10.02.2007 12:25
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Hi zusammen,

naja der Betreiber ist bekannt in Dresden, er hat 4 Parkplätze und die Tour ist immer die gleiche. Da gibt es mehrfach Leute die sich aufregen.

Mir wiederstrebt es in diesem Fall zusagen, ich bin zwar Halter aber ich hab den Wagen an dem Abend nicht gefahren. Damit stelle ich mich auf die gleiche Stufe wie die Betreiber.

ZUMAL der Betreiber hat immer im Haus gegenüber Leute sitzen, die dann sofort an den Autos sind. Ich kenne Bekannt die hatten nach 5 Minuten so einen Schein am Auto.

Also im Haus gegenüber. Der Parkplatz ist beleuchtet. Schon denkbar, dass die nicht nur auf dem Parkplatz ein Foto von meinem Auto, sondern auch aus der Wohnung heraus unbemerkt, ein Foto von mir gemacht haben.....

Normalerweise bin ich nicht so kampflos, aber ich hab die 24 Euro überweisen. Ich bin beruflich derzeit so stark eingespannt, das ich keinen Nerv für solche Auseinandersetzungen hab.

ABER der Hinweis auf Nötigung ist tatsächlich klasse. Alleine die Vorstellung, die Betreiber nun wegen Nötigung anzuzeigen, belustigt mich gerade.
Aber so einfach wird es nicht gehen oder?!

Danke!


von Sabine79 am 10.02.2007 12:42
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Doch, ist ganz einfach. Einfach zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Anzeige erstatten. Diese leiten das dann an die Staatsanwaltschaft weiter.

Gruß

Michael



von Michael32 am 10.02.2007 17:44
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Naja wie ich jemanden anzeige weiß ich schon, aber mit welcher Begründung. Da sag ich dem Polizisten ich fühlte mich eingeschüchtert durch die massive Strafandrohung und hab dann überwiesen und im Nachhinein, fühle ich mich genötigt.

Ich hab irgendwie das Gefühl, der Polizist würde mich auslachen.


von Sabine79 am 10.02.2007 18:22
Status: Legende (204 Beiträge)
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
--- editiert vom Admin


von guest123-1062 am 11.02.2007 20:04
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>Bußgeld PRIVATPARKPLATZ?!!?
Es ging ja nur darum, wie man es tut, nicht um das Ergebnis .....


von Michael32 am 12.02.2007 01:31
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