Bussek & Mengede

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Bussek & Mengede

Hi!

Habe heute ein Schreiben der Anwälte Bussek & Mengede erhalten wg. einer
angeblichen Telefonrechnung NextNet aus August 2005.

Natürlich weiß ich das die Forderung absurd ist und habe mich auch schon
im Internet über die Herren und deren Vorgehensweise schlau gemacht.

Eine Frage habe ich aber trotzdem noch:

Es geht um den Datenschutzhinweis auf der letzen Seite des Schreibens.

Dort wird erwähnt:

"Wir weisen daraufhin, daß wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche
Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an Auskunftteien oder an die Schufa Holding AG........., übermitteln". Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa anfallen, können wir hierüber ebenfalls Aufkünfte erhalten. Vertragspartner der Schufa sind vor allem............"

Meine Frage:

Muß ich also z.B. per E-Mail der Forderung widersprechen, damit die sich nicht ungerechtfertig an die Schufa wenden und dort einen Eintrag machen.

Weil ansonsten ist meine Schufa nämlich sauber.

Bitte um Vorschläge. Vielen Dank!

Gerne auch noch ein paar Anregungen wie man die Leute etwas ärgern und unnötig beschäftigen kann *fg*

-- Editiert von georg2000 am 21.11.2008 18:53

-- Editiert von georg2000 am 21.11.2008 18:53

-- Editiert von georg2000 am 21.11.2008 18:55



von georg2000 am 21.11.2008 18:55
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>Bussek & Mengede
ICH würde :
Nachweisbar gegenüber den RAs der Forderung widersprechen
Evtl kommt das in Frage :
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html


von nanet am 21.11.2008 21:08
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>Bussek & Mengede
Das kommt wohl nicht in Frage, da ich das Prüfprotokoll ja nur 80 Tage nach Erhalt der Rg. anfragen kann (wobei ich übrigens nie eine Rg. erhalten habe, noch sonst etwas).

Habe jetzt ne Mail geschrieben, daß die mir die Vollmacht ihres Auftraggebers postalisch zusenden sollen und habe die Forderung bestritten.



von georg2000 am 21.11.2008 21:18
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>Bussek & Mengede
Hallo zusammen.

Irgendwie eigenartig, ich habe genau das gleiche Schreiben des RA Bussek und Mengede in dieser Woche erhalten.
Aus einer Hauptforderung der Firma NEXNET von 1,19 Euro am 25.08.2005 wurden nun exakt 32,69 Euro. Würde mich nicht wundern, wenn es noch einige andere gibt, die zufällig im August 2005 genau 1,19 Euro über NEXNET vertelefoniert haben, ohne zu "Zahlen".
Was an der Sache komisch ist, ich bin kein Sparfuchs, und habe daher nie irgendwelche VORVOR-Wahlen gewählt :-)

Eine offende Frage bleibt meinerseits trotz ruhigen Gewissens. Wie zum Teufel kommen die an meine Buchungskontonummer?

MfG Carina


von Carina23 am 28.11.2008 21:49
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>Bussek & Mengede
Das ist aber keine kunst
Wahrscheinlich hast Du schon früher mal über den verein telefoniert

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html




von thehellion am 28.11.2008 23:56
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>Bussek & Mengede
Hallo Allerseits,

NexNet ist auch nur ein Geldeintreiber. In meinem speziellen Fall für BT (British Telecom). Ich habe über einen Internet-by-Call Anbieter (Wenn er mir wieder einfällt, schreib ichs dazu) meinen Internetzugang (ISDN) realisiert, für 0,25 ct pro Minute. Also günstig, Zugangsdaten in den Router eingetragen und losgesurft. 2 Monate später kommt die Telefonrechnung der Telekom... zack 700€ Internetzugang *confused*. Angerufen, Gutschrift ausgehandelt ( boah 200€ erlassen). Der Internetanbieter hat innerhalb von 2 Monaten den Preis von 0,25 ct/min auf sage und schreibe 5,0 ct/min angehoben. Ich nenne soetwas Wucher, aber anscheinend ist das rechtens, den trotz Widersprüche habe ich hier einen Vollstreckungsbescheoid von sage und schreibe 951,56 € vor mir zu liegen.



von Frank71 am 24.06.2009 10:43
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>Bussek & Mengede
quote:
den trotz Widersprüche habe ich hier einen Vollstreckungsbescheoid von sage und schreibe 951,56 € vor mir zu liegen.

Hier gibt es immer noch die Möglichkeit des Einspruchs




von thehellion am 24.06.2009 22:50
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>Bussek & Mengede
Hallo Georg und Carina,
ich würde es noch anders machen.
Ich gehe jetzt einmal davon auf, dass es hier keine gerichtlichen Note gibt, also keinen Mahn,- oder Vollsteckungsbescheid.

Dies vorausgesetzt, do wären diese lustigen Kleinstbeträge bereits seit 31.12.2008 verjährt.

Hierauf würde ich die Rechtsanwälte hinweisen, das hat den Vorteil das dann sofort Ruhe sein würde. Auch kann man dann keinen gerichtlichen Titel mehr erwirken demzufolge auch keinen Eintrag in die Schufa deswegen lassieren.

Ichtsdestotrotz würde ich die mich auch an die Verbraucherzentrale wenden, denn wenn das eine MAsche ist, dann können die eher etwas dagegen unternehmen, je mehr Leute sich da melden.


von Jonathon am 24.06.2009 23:09
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>Bussek & Mengede
@ Frank
Wenn du dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen hättest, dann hättest du keinen VB kassiert.

Also hier noch einmal prüfen was aus deinem Widerspruch geworden ist, den hast du ja bestimmt per Einschreiben/Rückschein versendet, oder?


von Jonathon am 24.06.2009 23:10
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