Burn Out wegen Psychoterror fristlose Kündigung

24. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Burn Out wegen Psychoterror fristlose Kündigung

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand von euch einen Rat geben. Ich bin seit mehr als einem Jahr bei einem Unternehmen beschäftigt. Bereits nach ein paar Monaten begann der Psychoterror, obwohl meine Arbeitsleitung überdurchschnittlich gut war. Der Terror wurde immer heftiger und ich arbeitete 7 Tage die Woche über 10h am Tag/ auch Nachtschichten usw. Mehrmals habe ich (gemeinsam mit meinen Kollegen) schriftlich als auch in Meetings diese Problematik angesprochen. Daraufhin wurde uns Besserung zugesprochen, aber es wurde noch schlimmer. Es folgte ein Zusammenbruch und als ich nach sechs Wochen wieder zur Arbeit ging wurde ich systematisch fertiggemacht. Nach zwei Wochen dann die totale Erschöpfung und Burn Out Diagnose. Ich reichte vorerst 4 Wochen Krankmeldung ein. In dieser Zeit bekam ich jetzt den Anruf vom Chef: mündliche, fristlose Kündigung (Mitte des Monats) mit dem Grund Verhalten im Team (?). Dann sperrten die mir E-Mail Account, Handy (obwohl auch zur Privatnutzung). Die Mails habe ich allerdings alle gesichert extern als Beweis. Zur Info: Habe einen Vertrag bei dem 3Monate kündigungsfrist gilt, nur schriftliche Kündigung Ende des Monats erfolgen darf. Die Kollegen sind auch total am Ende und eine auch krank.

Auf was kann ich jetzt alles klagen? Habe bereits einen Topanwalt, aber muss einfach noch andere Meinungen einholen. Ich will sie zur Rechenschaft ziehen.

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Habe bereits einen Topanwalt,

Dann isses ja gut. 'Zur Rechenschaft ziehen' ist im Arbeitsrecht eine fragwürdige Herangehensweise. Du kannst auf Einhaltung deines Vertrages klagen, evtl. auch auf Freigabe deines Handys. Wenn es Belege für Mobbing gibt, könnte auch das festgestellt werden.
Mündliche Kündigung gibt es schon lange nicht mehr. Folglich sollte der AV weiter bestehen.

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#2
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Die mündliche Kündigung gibt es zwar nicht, aber dennoch haben die es gemacht. Ich hoffe das geht alles gut aus.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist doch das, was man eine 'gemähte Wiese' nennt. Die schriftliche Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung, das heißt ohne Schriftform ist eine Kündigung nichts, nullkommanull.

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#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist doch das, was man eine 'gemähte Wiese' nennt. Die schriftliche Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung, das heißt ohne Schriftform ist eine Kündigung nichts, nullkommanull.


Also.. mein "Topanwalt" hätte mir das doch sofort mitgeteilt! Mündliche Kündigung? Super Voraussetzungen vorm Arbeitsgericht.

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich drücke Dir die Daumen. Ich hoffe Du kannst die Kündigung auch nachweisen. Und hoffentlich lohnt es sich finanziell bzw. hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Ansonsten muß der Topanwalt nämlich selbst bezahlt werden - auch wenn Sie gewinnen. Aber Sie können dessen Kosten zumindest steuerlich absetzen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie können sich im Moment wirklich die Kosten für den Anwalt sparen. Es gibt gar nichts, worauf Sie gerade klagen können, da Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
Wenn Sie Ihren Gehaltsanspruch für die Zeit, solange Sie da weiter beschäftigt sind, erhalten wollen, bieten Sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft an. Das können Sie ganz unkompliziert mit einem Einzeiler schriftlich per Einschreiben. HIermit biete ich meine Arbeitskraft an. Das Schreiben tüten Sie im Beisein einer Person ein, die auch als Zeuge zur Verfügung stehen würde für den Versand und schicken es gemeinsam mit dieser Person los. Dann bleibt Ihr Gehaltsanspruch erhalten bis Sie jemals wirklich gekündigt werden.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es gibt gar nichts, worauf Sie gerade klagen können, da Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Wie wäre es mit dem Lohn? Wenn der Chef glaubt, er könne mal eben mündlich kündigen, wird er wohl kaum den Lohn weiterzahlen... Freilich muß der nächste Zahltag abgewartet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was sagt denn der Star-Anwalt dazu?

wirdwerden

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#10
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. danke erstmals. Ich wollte einfach Meinungen noch haben, da mein Anwalt die Unterlagen erst an diesem Tag durchgehen konnte. Mittlerweile habe ich die schriftliche fristlose Kündigung und die haben andere Gründe verwendet, die allerdings vorher (vor der Krankheit) waren, aber damals kein Problem dargestellt haben. Die haben nach Gründen gesucht. Da ich allerdings krank bin und meine Krankmeldung noch 3 Wochen geht müssen sie mit einer Klage dann wohl das Gehalt bis dahin bezahlen oder eben eine Abfindung.

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#11
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was sagt denn der Star-Anwalt dazu?

wirdwerden[/

Ja er reicht Klage ein. Abwarten. Ich habe selber dazu keine Kraft mehr.

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#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Das Forum kann nicht besser sein, als Dein Rechtsanwalt. Und jetzt wo die Kündigung auf dem Tisch liegt, sind ja auch Fakten geschaffen.

Melde Dich umgehend als Arbeitssuchend: https://www.arbeitsagentur.de/ rechts oben unter eServices auf Arbeitssuchend melden. Und sobald Du nicht mehr krank geschrieben bist, sofort hin und persönlich arbeitslos melden.

Ansonsten bietet sich für Ratschläge das Bürgertelefon des BMAS für Arbeitsrecht an: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html



-- Editiert von Xipolis am 26.08.2016 01:15

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// (Gründe) die allerdings vorher (vor der Krankheit) waren, aber damals kein Problem dargestellt haben

Das habe ich dahingehend zu verstehen, dass diese Gründe damals auch dem AG bekannt waren? Auch dann kannst du dich entspannen: Die 'Fristlose' muss binnen 14 Tagen ausgesprochen sein/werden, nachdem die Sache dem AG bekannt geworden ist. Somit dürfte auch dieser Versuch für den AG glatt in die Hosen gehen.

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#14
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt, aber beweisen muss man es. Die Gespräche sind immer so ausgerichtet, dass sie immer Zeugen haben, die Falschaussagen bestätigen.

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
Da ich allerdings krank bin und meine Krankmeldung noch 3 Wochen geht müssen sie mit einer Klage dann wohl das Gehalt bis dahin bezahlen oder eben eine Abfindung.

Es besteht überhaupt kein Zusammenhang zwischen dem Gehaltsanspruch und einer Erkrankung. Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung wäre man auch im Krankheitsfall fristlos gekündigt. Aber wie Blaubär+ ja schon schreibt, so spät wird das nichts mit einer fristlosen Kündigung.

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#16
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe es. Das alles ist unglaublich.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, so sicher wie meine Vorschreiber bin ich da nicht mit der Frist für die fristlose Kündigung. Es kommt nicht unbedingt auf den Zeitpunkt der Vorfälle an, sondern darauf, wann die in der Zusammenschau dem Arbeitgeber bekannt wurden. Aber, das wird der Staranwalt schon richten.

wirdwerden

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#18
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die waren vorher schon bekannt und wurden akzeptiert. Außerdem sind es keine schlimmen Dinge. Es ist mir mittlerweile einfach schon egal, da ein Arbeitgeber in diesem Land machen kann was er will anscheinend. Jemanden systematisch an den Boden treiben und vernichten sind normale Methoden hier. Vor jedem Job sollte man sich hier versichern, dass man gute Ärzte hat und von Anfang an einen Anwalt bei jedem Schritt. Nein danke, goodbye Germany!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die waren vorher schon bekannt und wurden akzeptiert. Außerdem sind es keine schlimmen Dinge. Es ist mir mittlerweile einfach schon egal, da ein Arbeitgeber in diesem Land machen kann was er will anscheinend. Jemanden systematisch an den Boden treiben und vernichten sind normale Methoden hier. Vor jedem Job sollte man sich hier versichern, dass man gute Ärzte hat und von Anfang an einen Anwalt bei jedem Schritt. Nein danke, goodbye Germany!

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#20
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem kommen die immer wieder mit diesen Methoden durch und sind schon bekannt dafür. Leider habe ich das zu lange nicht verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

"Die" kommen solange damit durch, wie die Arbeitnehmer sich das gefallen lassen. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen doch sehr umfangreichen Schutz, wenn diese ihr Recht in Anspruch nehmen.
Wenn man sich nicht wehrt ist man eben das Opfer. Wo soll es denn hingehen? Wo ist die Rechtslage für Arbeitnehmer Ihrer Meinung nach denn besser?

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#22
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich komme nicht aus Deutschland und habe schon in mehreren Ländern gearbeitet und hatte noch nie ein Problem, außer hier. Ich komme von Holland und arbeite sonst in Holland, Schweiz, Österreich und England. Wenn sie ein Problem bekommen ändert sich der Unternehmensname. Traurige Realität!

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#23
 Von 
SpeedyBlacky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich komme nicht aus Deutschland und habe schon in mehreren Ländern gearbeitet und hatte noch nie ein Problem, außer hier. Ich komme von Holland und arbeite sonst in Holland, Schweiz, Österreich und England. Wenn sie ein Problem bekommen ändert sich der Unternehmensname. Traurige Realität!

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