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"Bunte" siegt in Rechtsstreit mit Prinzessin Caroline

AFP VOM 22.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 586 Aufrufe
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Burda-Verlag, Bunte, Caroline

Karlsruhe verweist auf Meinungsfreiheit

Der Burda-Verlag und deren Zeitschrift "Bunte" haben im Streit um die Berichterstattung über Prinzessin Caroline von Hannover vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg errungen. Das von Berliner Gerichten verhängte Verbot, über Ski-Urlaube der Prinzessin im österreichischen Zürs zu berichten, hob Karlsruhe in einem Beschluss auf. Die Vorinstanzen verkannten demnach die Bedeutung der Meinungsfreiheit: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht biete im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern, heißt es in dem Beschluss.

Die "Bunte" hatte 2007 über die Skiregion Arlberg und über die große Zahl Prominenter berichtet, die dort ihren Urlaub verbrachten. Zu Prinzessin Caroline hieß es, sie fahre "jedes Jahr in Zürs Ski - meist mit Familie", gebe sich unauffällig und trage deshalb ihre Skier selbst. Weiter hieß es zum Mittagsbüffet auf der Terrasse eines bestimmten Hotels, dass dort die "unauffällig auftretende Caroline im Skianzug" anzutreffen sei.

Die Verfassungshüter sahen in diesem Bericht noch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Prinzessin. Dieses Recht schütze zwar die Priavt- oder Intimsphäre, aber nicht schon davor, in einem Bericht benannt zu werden. Nach diesen Maßstäben haben die Verbote der Vorinstanzen keinen Bestand, weil sie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Prinzessin gegenüber der Zeitschrift "ein übermäßiges Gewicht einräumen", betonte Karlsruhe und wies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Kammergericht Berlin zurück.

22.12.2011 - 11:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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