
Die erste Raucherklage in Deutschland geht in die zweite Instanz: Nach Gerichtsangaben vom Dienstag legte der herzkranke Kläger Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen das Urteil des Landgerichts Arsnberg ein, das seine 213.000-Euro-Klage gegen den Tabakkonzern Reemtsma Mitte November abgewiesen hatte. Die Arnsberger Richter befanden damals, Raucher trügen selbst die Verantwortung für ihr Handeln und könnten damit verbundene Risiken "nicht auf den Hersteller abwälzen". Ein Termin für die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren stand zunächst nicht fest. Die Berufung ging dem Sprecher zufolge bereits am 17. Dezember beim OLG Hamm ein.
Der aus Lippetal stammende 56-jährige Kläger Wolfgang Heine will vor Gericht nachweisen, dass Reemtsma Zigaretten der Marke "Ernte 23" suchtfördernde und -verstärkende Substanzen beimische. Die dadurch entstandene Abhängigkeit habe es ihm als langjährigen Konsumenten von Zigaretten dieser Marke unmöglich gemacht, mit dem Rauchen aufzuhören. Heine hatte nach eigenen Angaben von 1964 bis 1993 täglich rund 40 Zigaretten geraucht. Nach einem Herzinfarkt und einer Bypass-Operation reduzierte er den Konsum, ohne das Rauchen jedoch ganz aufzugeben.
Die Arnsberger Zivilkammer hatte sich mit ihrem erstinstanzlichen Urteil der Rechtsprechung deutscher Gerichte angeschlossen, die bislang Prozesskostenhilfe bei Raucherklagen wegen fehlender Erfolgsaussichten durchweg ablehnten. Auch Heines Klage wurde lediglich durch Formfehler ermöglicht, die seiner Rechtsschutzversicherung beim Ablehnungsbescheid über Prozesskostenhilfe unterlaufen waren. Kläger-Anwalt Burkhard Oexmann hatte bereits nach Abweisung der Klage in Arnsberg angekündigt, dass das Verfahren möglicherweise erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden werde.
6. Januar 2004 - 13.53 Uhr
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