Bundeswehreinsatz im Inland: Keine Grundgesetzänderung
AFP VOM 20.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1305 Aufrufe Mehr zum Thema:Terror, Bundesregierung, Bundeswehr, Inland
Verfassungsgericht schreibt Beschluss von Kabinett vor
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des Grundgesetzes, um einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inland etwa bei drohenden Terroranschlägen leichter befehlen zu können. Eine "baldige Grundgesetzänderung steht für die Bundesregierung nicht an", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag. Demnach darf nur die gesamte Bundesregierung den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inland in Ausnahmefällen von "katastrophischem Ausmaß" befehlen.
Der Beschluss gibt der Bundesregierungen laut Seibert nun eine "wichtige Orientierung" und bestätige im Kern ihre Rechtsauffassung, wonach es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sei, die Sicherheit der Bürger gerade auch in Extremfällen zu gewährleisten. Die Karlsruher Entscheidung werde jetzt sehr gründlich geprüft.
Zuletzt hatte der Bundeswehrverband gewarnt, dass die Zuständigkeit der gesamten Bundesregierung für einen Einsatzbefehl im Ernstfall zu viel Zeit koste. Die Befehlsgewalt kann dem Karlsruher Beschluss zufolge nur per Grundgesetzänderung auf ein kleineres Gremium oder den Bundesverteidigungsminister übertragen werden.
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