Bundesverwaltungsgericht schützt Häuslebauer
AFP VOM 1.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2739 Aufrufe Mehr zum Thema:Häuslebauer
Gemeindetrick bei Erschließungsbeiträgen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat Häuslebauer vor überhöhten Erschließungsbeiträgen geschützt. Nach einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil hebt der Umweg über eine kommunale Erschließungsgesellschaft die gesetzlichen Grenzen für die Umlage nicht auf. (Az: 9 C 8.09)
Damit hatten Anwohner im baden-württembergischen Bietigheim-Bissingen Erfolg. Zur Erschließung eines Neubaugebiets hatte die Stadt die Bietigheimer Wohnbau GmbH gegründet, die zu hundert Prozent der Kommune gehört. Diese baute Kanäle, Straßen und einen Spielplatz. Dafür verlangte sie nach örtlichen Medienangaben von den Häuslebauern 25.000 Euro je Grundstück, ohne ihre Kalkulation offenzulegen.
Nach dem Baugesetzbuch ist die Umlage der Erschließungskosten auf die Anwohner begrenzt; der Bau von Spielplätzen ist beispielsweise ausgenommen. Zudem müssen sich die Kommunen mit "mindestens zehn Prozent" beteiligen. Allerdings können die Kommunen die Erschließung an Privatunternehmen übertragen, die diesen Einschränkungen dann nicht unterliegen.
Doch eine kommunale Erschließungsgesellschaft ist kein solches Privatunternehmen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Mit der Ausnahme habe der Gesetzgeber den Kommunen die Zusammenarbeit mit privaten Investoren und insbesondere auch die Erschließung durch Großinvestoren erleichtern wollen, die die Grundstücke anschließend selbst vermarkten. Damit sei eine gemeindliche Eigengesellschaft nicht vergleichbar.
01.12.2010 - 18:31 Uhr
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