Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Führerschein-Tourismus
AFP VOM 20.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2434 Aufrufe Mehr zum Thema:Führerschein
Nachweis zum Wohnsitz im Ausland auf Prüfstand
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag über die Zukunft des sogenannten Führerschein-Tourismus. Die beiden Verfahren zur Anerkennung von im Ausland abgelegten Führerscheinprüfungen hätten "grundsätzliche Bedeutung", sagte Gerichtssprecherin Sibylle von Heimburg der neuen Ausgabe des "Spiegel". Nach geltendem Recht müssen Bürger beim Ausstellen eines Führerscheins im Ausland auch dort ihren Hauptwohnsitz haben. Umstritten ist allerdings, in welchem Umfang dies hier nachgewiesen werden muss.
In den beiden aktuellen Fällen hatten die Kläger nach dem Verlust des deutschen Führerscheins Fahrprüfungen in Polen abgelegt und in diese Führerscheine jeweils einen polnischen Wohnsitz eintragen lassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestand jedoch auf weiteren Nachweisen, während andere Gerichte mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Führerschein-Wohnsitz als Nachweis gelten lassen. Die Angabe des Wohnorts wird von den ausstellenden Behörden im Ausland laut "Spiegel" häufig nicht streng genug geprüft. Deutsche Vorschriften ließen sich deshalb umgehen.
20. Februar 2010 - 11.55 Uhr
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