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Bundesverfassungsgericht soll sich mit Wehrpflicht befassen

AFP VOM 15.4.2005 | Nachrichten - Nachrichten | 5024 Aufrufe
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- Verwaltungsgericht widersetzt sich bundesrichterlichem Urteil

Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun doch mit der Einberufungspraxis der Bundeswehr und damit der Wehrpflicht befassen. Drei entsprechende Fälle legte am Freitag das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Karlsruher Verfassungshütern vor. Die Kölner Richter widersetzen sich damit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das im Januar die derzeitigen Einberufungsregeln gebilligt hatte. Aktuell würden nur noch "deutlich weniger als die Hälfte der in Frage kommenden jungen Männer" zum Wehrdienst herangezogen. Dies sei mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit nicht mehr vereinbar, erklärte das VG zur Begründung. (Az 8 K 15/05 und andere)

Hintergrund sind neue Einberufungsregeln, die im Juli 2003 zunächst als Richtlinie erlassen, vergangenen Herbst aber auch gesetzlich verankert wurden. Dadurch wurden die Anforderungen an die Tauglichkeit erheblich verschärft: Die Regelaltersgrenze wurde von 25 auf 23 Jahre Herabgesetzt; junge Männer, die beispielsweise wegen einer Ausbildung vom Wehrdienst zurückgestellt waren, können nur noch bis 25 statt bisher 28 Jahre einberufen werden. Zudem können sich seitdem alle Verheirateten vom Wehrdienst befreien lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. Januar, dass für solche Regelungen eine Richtlinie nicht ausgereicht habe, dass sie aber mit ihrer gesetzlichen Verankerung rechtmäßig geworden seien. Damit hoben die Leipziger Richter ein gegenteiliges Urteil der Achten Kammer des VG Köln auf. Mit den neuen Entscheidungen hält die gleiche Kölner Kammer jedoch an ihrer Auffassung fest, dass wegen der umfassenden Ausnahmen die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gewahrt sei. Um das Bundesverwaltungsgericht zu umgehen, legte das VG nun neue Fälle direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Schon in dem ersten Verfahren hatte der Bund den Berechnungen des VG Köln widersprochen. In den vergangenen Jahren seien durchschnittlich 84 Prozent der "Verfügbaren" Wehrpflichtigen einberufen worden, hieß es damals. Nach den neuen Regeln seien es 2004 noch 80.000 von 120.000 gewesen. Das VG Köln stellte in seinen Entscheidungen allerdings auch auf die "Zielstruktur" der Bundeswehr ab. Diese gehe nur noch von 58.000 Einberufungen jährlich aus. Bei 120.000 verfügbaren jungen Männern sei auch dies nicht mehr der "überwiegende Teil der Wehrpflichtigen", wie es das Grundgesetz verlange.

15. April 2005 - 16.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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