Bundesverfassungsgericht festigt Unterhalt geschiedener Frauen
AFP VOM 11.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2985 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt
BGH-Urteil zum Unterhalt nach Wiederheirat verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltsansprüche von Frauen nach einer Scheidung gefestigt. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verwarfen die Karlsruher Verfassungsrichter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Fall einer neuen Ehe des unterhaltspflichtigen Mannes. Diese führte in der Regel zu Kürzungen für die erste Ehefrau. Der BGH löste sich damit aber in verfassungswidriger Weise von den gesetzlichen Vorgaben, rügte das Bundesverfassungsgericht. (Az: 1 BvR 918/10)
Mit einer Reform des Unterhaltsrechts wollte der Gesetzgeber zum Jahresbeginn 2008 das Kindeswohl stärken und die Gründung neuer Familien nach einer Scheidung erleichtern. Der Unterhaltsanspruch meist der Frau sollte sich nach einer Scheidung aber weiterhin nach den "ehelichen Lebensverhältnissen" richten, in der Regel nach dem Familieneinkommen zum Zeitpunkt der Scheidung. Bei einer erneuten Heirat wurden die Ansprüche der neuen Ehefrau aber denen der ersten gleichgestellt. Dies führt dazu, dass sich die Einkommen beider Frauen wechselseitig beeinflussen.
Der BGH hatte diese Wechselwirkung so gelöst, dass er die Einkünfte der neuen Ehefrau direkt in die Berechnung des Unterhalts für die erste Ehefrau einbezog. Nach einem Urteil vom Juli 2008 sollten die Einkünfte des Mannes und beider Frauen "dreigeteilt" werden. Allerdings sollte die erste Ehefrau nicht mehr bekommen, als ihr ohne die Wiederheirat des Mannes zustünde.
Damit werde der Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau nicht mehr nach den gemeinsamen Lebensverhältnissen dieser Ehe bemessen und zudem in aller Regel gekürzt, kritisierte das Bundesverfassungsgericht. Der BGH habe sich daher vom Konzept des Gesetzgebers gelöst und dies in verfassungswidriger Weise durch eine eigene Wertung ersetzt.
Im konkreten Fall hatte die Wiederheirat zu einer Kürzung des Unterhalts der ersten Ehefrau von 618 um 130 auf 488 Euro monatlich geführt. Ob die Frau nun mehr bekommen kann, soll das Saarländische Oberlandesgericht entscheiden. Dies hängt von der Einkommensentwicklung des Mannes, vom Einkommen der neuen Ehefrau und von der Zahl der Kinder in der neuen Ehe ab. Letztendlich wird wohl wiederum der BGH entscheiden, wie in solchen Fällen der Unterhalt zu berechnen ist.
11.02.2011 - 14:31 Uhr
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