Eine Hamburger Rechtsanwältin ist mit einer Klage gegen das Handy-Verbot am Steuer beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Laut einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss nahmen die Verfassungsrichter die Klage nicht zur Entscheidung an. Sie bestätigten damit die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, dass die Regelung zum Handy-Verbot am Steuer verfassungsgemäß ist.
Die Frau hatte geklagt, weil sie nach drei vorangegangenen Geldbußen vom Amtsgericht für ein weiteres Telefonat ohne Freisprechanlage zu 240 Euro Strafe verurteilt worden war. Das OLG fand diese Erhöhung der Regelbuße um das Sechsfache "angesichts der Hartnäckigkeit", mit der sich die Frau immer wieder über das Verbot hinwegsetzte, angemessen.
Malte Kramer, Rastede beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht, Familienrecht, Zivilrecht und hat Interessensschwerpunkte: Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht.