Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Sozialrecht » 

Bundesverfassungsgericht: Kapitalleistung aus betrieblicher Direktversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Von Rechtsanwältin Monika Blum
16.10.2010 | Ratgeber - Sozialrecht | 4683 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kapital, Versicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.09.2010 (Az. 1 BvR 1660/08) entschieden, dass Kapitalleistungen aus betrieblicher Direktversicherung teilweise unter folgenden Voraussetzungen nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungs unterliegen:

  1. Die Versicherung wird nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen. Der Arbeitnehmer wird Versicherungsnehmer.
  2. Der Arbeitnehmer zahlt, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weiterhin Beiträge als Versicherungsnehmer.

In dieser Fallgestaltung sind von denjenigen Kapitalleistungen, die auf Beiträgen beruhen, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Versicherungsnehmer gezahlt hat, keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu  zahlen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Monika Blum
Bitburg

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Zivilrecht, Insolvenzrecht
 Pers. Direktanfrage 

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Annahme, auch in diesen Fällen seien gemäß § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Beiträge aus der gesamten Kapitalleistung zu zahlen, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Mit der Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer ist der Versicherungsvertrag aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden und unterscheidet sich hinsichtlich der dann noch erfolgten Einzahlungen durch den Arbeitnehmer nicht mehr von anderen privaten Lebensversicherungen. Die private Altersvorsorge ist jedoch nach der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung beitragsfrei.

Das Bundesverfassungsgericht hat das entgegenstehende Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2007 (B 12 KR 2/07 R) aufgehoben und das Verfahren an das Bundessozialgericht zurückverwiesen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von Sota am 19.10.2010 19:48:36# 1
Ein informativer Artikel der mir sehr weitergeholfen hat.
    
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?