Bundesverfassungsgericht stellt Verfahren zur Homo-Ehe ein
AFP VOM 11.8.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1251 Aufrufe Mehr zum Thema:Homo-Ehe, Homosexuellen-Gesetz
Nach Rücknahme der bayerischen Klage
Nach der Rücknahme der bayerischen Klage gegen die erweiterten Rechte homosexueller Paare hat das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eingestellt. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das 2005 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz erweitert die seit dem Jahr 2001 mögliche Homo-Ehe und ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen homosexuellen Lebenspartners.
Gegen diese sogenannte Stiefkindadoption hatte Bayern in Karlsruhe geklagt, seine Klage aber Anfang Juli zurückgenommen. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) begründete den Schritt am Montag damit, dass die CSU - anders als zum Zeitpunkt der Klageerhebung - in Bayern nicht mehr alleine sondern mit der FDP regiere.
11. August 2009 - 13.08 Uhr
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