
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten will der Bundestag heute ein schärferes Waffenrecht beschließen. Der Neuregelung zufolge sollen Waffenbesitzer künftig unabhängig von einem Verdacht häufiger kontrolliert und bei Verstößen gegen Aufbewahrungsvorschriften härter bestraft werden. Dies stößt bei Jägern und Sportschützen auf heftige Kritik. Das Bundesinnenministerium verteidigt diese Verschärfung, damit, dass "der furchtbare Amoklauf von Winnenden erst durch eine nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe möglich gewesen" sei.
Bislang dürfen Behörden die Aufbewahrung von Waffen in Privaträumen nur bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß kontrollieren. Nun soll ihnen diese Kontrolle auch "verdachtsunabhängig" ermöglicht werden. Die Betroffenen dürfen den Zugang zu ihrer Wohnung nur mit einem triftigen Grund verweigern. Ansonsten droht ihnen der Entzug der Waffenbesitzkarte. Gegen den Willen der Waffenbesitzer dürfen Wohnräume nur "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden".
Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht werden künftig als Straftat bewertet, die mit Haft geahndet werden kann. Außerdem soll das Bundesinnenministerium ermächtigt werden, Verordnungen zu erlassen, die elektronische oder biometrische Sicherungen für Waffenschränke und Waffen fordern. Die Behörden sollen künftig auch häufiger prüfen können, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bislang schreibt das Gesetz nur eine Prüfung nach drei Jahren vor. Zudem soll die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliberwaffen schießen dürfen, von 14 auf 18 Jahre angehoben werden.
Mit der zusätzlichen Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters bis 2012 erhofft sich die Bundesregierung eine genaue Kenntnis der Zahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Laut Schäuble gibt es derzeit etwa 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern. Ihre Waffenregister sind allerdings nicht vernetzt. In der Computerdatei sollen für mindestens 20 Jahre die Daten der Waffen, Verkäufer und Besitzer gespeichert werden. Der Neuregelung muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat noch zustimmen.
18. Juni 2009 - 07.20 Uhr
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