70 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges hat der Bundestag die von der nationalsozialistischen Justiz als Kriegsverräter Verurteilten rehabilitiert. Mit einem am Dienstag von allen Fraktionen gebilligten Gesetz erhielten all jene Menschen posthum und pauschal ihre Ehre und Würde zurück, die von NS-Richtern zuweilen wegen Lappalien verurteilt und hingerichtet wurden.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden sowohl Soldaten als auch Zivilisten für ganz unterschiedliche Handlungen wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt. Dazu gehörten etwa politisch widerständige Gesinnung, Solidarität mit verfolgten Juden, Hilfe für Kriegsgefangene oder Unbotmäßigkeiten gegenüber Vorgesetzten. Die Opfer dieser Unrechtsurteile werden mit dem jetzigen Gesetz rehabilitiert. Eine Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure hatte der Bundestag bereits 2002 beschlossen.
8. September 2009 - 18.18 Uhr
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