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Bundestag muss stärker an Euro-Rettung beteiligt werden

AFP VOM 28.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 2011 Aufrufe
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Bundestag, Euro-Rettung, Neuner-Ausschuss, Euro

Gericht erteilt Neuner-Sondergremium weitgehende Absage

Bundestagsabgeordnete müssen an Entscheidungen zur Euro-Rettung stärker beteiligt werden. Der Bundestag darf diese Aufgabe nur dann auf Gremien übertragen, wenn sie die Stärke der Fraktionen "möglichst getreu widerspiegeln", entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Es erklärte darin den sogenannten Neuner-Ausschuss des Bundestags für weitgehend unzulässig. (Az: 2 BvE 8/11)

Der Neuner-Ausschuss besteht bislang aus drei Abgeordneten der Union, zwei der FDP sowie vier der Opposition. Er sollte sowohl bei allen eiligen als auch vertraulichen Maßnahmen zur Euro-Rettung an Stelle des Bundestags über Hilfen aus dem deutschen Rettungstopf von 211 Milliarden Euro entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass an fast allen Entscheidungen zur Euro-Rettung das Plenum des Parlaments oder dessen Finanzausschuss beteiligt werden muss. Als einzige Ausnahme ließ das Gericht Eilentscheidungen über den Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt zu.

Die Verfassungshüter begründeten ihre grundsätzliche Absage an das Neuner-Sondergremium mit der "haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags". Abgeordnete könnten von dieser Verantwortung zwar zum Schutz anderer wichtiger Belange ausgeschlossen und deren Aufgaben auf Gremien übertragen werden. Diese Ausschüsse müssten aber immer ein "verkleinertes Abbild" des Bundestags sein und dessen "politische Gewichtung widerspiegeln". Diese Bestimmung fehle im Gesetz zur Zusammensetzung des Sonderausschusses.

Das Gericht billigte dem Bundestag zwar einen "weiten Gestaltungsspielraum" bei seiner Selbstorganisation und der Einrichtung von Untergremien zu, wenn dies für die Funktionsfähigkeit des Parlaments nötig sei. Dazu zähle die "besondere Eilbedürftigkeit", mit der die Übertragung von Befugnissen zur Euro-Rettung auf das Sondergremium begründet wurde, aber nicht. Ein Großteil der Maßnahmen wie etwa zur Rettung von Banken könnten auch ohne besondere Eile vom 41-köpfigen Finanzausschuss des Bundestags beschlossen werden.

Als einzige Ausnahme ließ das Gericht besonders vertrauliche Entscheidungen eines Sondergremiums für den Ankauf von Staatsanleihen auf sogenannten Sekundärmärkten zu. Würden Kaufabsichten öffentlich, könnten die Finanzmärkte darauf mit Zinsspekulationen reagieren. Laut Urteil ist das Neuner-Gremium aber falsch besetzt, weil die Union einen Sitz zu wenig und die FDP einen zu viel bekommen habe.

Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Volker Beck, muss nun über eine Neuverteilung geredet werden. Es könne insgesamt aber bei einem Neuner-Ausschuss bleiben, erklärte Beck.

Vertreter der Union, FDP und das Bundesfinanzministerium begrüßten, dass das Sondergremium in besonders vertraulichen Fällen weiterhin entscheiden darf. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Axel Schäfer sprach dagegen von einer Niederlage für Schwarz-Gelb. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles betonte, dass jeder Abgeordnete nun wieder in einer größeren Gesamtverantwortung sei. "Und das ist gut so", sagte sie dem TV-Sender N24.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte, der Bundestag werde die bisherige Regelung in den beanstandeten Punkten "nachjustieren". Mit dem Urteil war die Klage der beiden SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz weitgehend erfolgreich.

28.02.2012 - 16:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011



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