Bundestag macht Vermögensausgleich nach Scheidung gerechter
AFP VOM 14.5.2009 | Nachrichten - Gesetzgebung | 5897 Aufrufe Mehr zum Thema:Vermögensausgleich, Scheidung
Gelder können nicht mehr so einfach beiseite geschafft werden
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zum Vermögensausgleich nach einer Scheidung reformiert. Die Regelung, die am 1. September in Kraft tritt, soll unter anderem verhindern, dass ein Partner noch unmittelbar vor der Scheidung Teile seines Vermögens verschwinden lässt, um den Zugewinnausgleich klein zu halten. Zudem werden Schulden berücksichtigt, mit denen einer der Partner in die Ehe gegangen ist und die vom Ehegatten mit abbezahlt wurden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte die Änderungen vorgeschlagen: Sie bringe nun "mehr Gerechtigkeit", erklärte Zypries in Berlin.
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs galt bislang die Höhe des Vermögens zum Tag der Scheidung. Nun gilt der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags als Stichtag, damit Vermögen bis zur rechtskräftigen Scheidung nicht mehr beiseite geschafft werden können. Reduziert sich dazwischen das Vermögen gleichwohl, muss derjenige, der sich auf den Schwund beruft, beweisen, was mit dem Vermögen geschehen ist. Zudem kann jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen. Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) begrüßte die Änderungen. Damit werde es nun deutlich schwerer, vom Zeitpunkt der Trennung an Vermögen zu verschieben, erklärte der DJB.
Der Bundestag erleichterte es zudem Betreuern, die Geldgeschäfte ihrer Mündel zu erledigen, wenn sie kleine Geldbeträge von deren Girokonten abheben wollen. Bislang brauchten sie für jede Transaktion eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn das Guthaben auf dem Konto die Grenze von 3000 Euro überschritt. Dieser Verwaltungsaufwand fällt nun weg. Die Betreuten sind laut Zypries weiterhin vor Missbrauch geschützt, da die Betreuer alle Ausgaben mit Belegen abrechnen müssten.
14. Mai 2009 - 15.41 Uhr
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