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Bundestag debattiert weitere Entwürfe zu Patientenverfügung

AFP VOM 21.1.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 5555 Aufrufe
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Patientenverfügung, Bundestag

Streit über Verbindlichkeit des schriftlichen Willens

In der seit fünf Jahren andauernden Debatte über Patientenverfügungen hat der Bundestag zwei weitere Gesetzentwürfe beraten. Der Entwurf einer parteiübergreifenden Gruppe um die Unionspolitiker Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) sieht vor, dass auch mündliche Patientenverfügungen gültig sein sollen. Wichtig sei es, den Willen des Patienten zu respektieren, sagte Zöller im Bundestag. Wer sich nicht mehr schriftlich habe äußern können, dessen mündliche Erklärungen müssten berücksichtigt werden.

Der Entwurf einer Gruppe um den SPD-Parlamentarier Joachim Stünker war bereits vor der Sommerpause 2008 im Bundestag behandelt worden und liegt jetzt dem Rechtsausschuss des Bundestages vor. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch, der an diesem Entwurf beteiligt war, sagte im Bundestag, die Bürger warteten jetzt seit fünf Jahren auf eine Entscheidung. "Jetzt ist genug der Blockade, und jetzt muss entschieden werden." Er sei zuversichtlich, dass ein Kompromiss möglich sei.

Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer, der ebenfalls den Stünker/Kauch-Entwurf unterstützt, sagte, niemand habe das Recht, seinen Willen an die Stelle des Willens eines in dem Moment Entscheidungsunfähigen zu stellen. Den ebenfalls behandelte Entwurf von einer Abgeordnetengruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) nannte er ein "Beschäftigungsprogramm für Notare".

Göring-Eckardt wies diesen Vorwurf zurück. "Wir nehmen Selbstbestimmung ernst", sagte sie. Eine notarielle Beglaubigung sei nur in sehr wenigen Fällen nötig. Wichtig sei die ärztliche Beratung, die aber keine Zumutung darstelle, sondern wichtige Informationen liefere, die für eine Entscheidung benötigt würden. Es müsse zu einem Gesetz kommen, das "im Zweifel für das Leben entscheidet". Bei nicht tödlichen Krankheiten soll ein Abbruch der Beatmung oder Ernährung nur angeordnet werden können, wenn die Patientenverfügung notariell beurkundet und nicht älter als fünf Jahre ist, und wenn der Patient vorher umfassend rechtlich und medizinisch beraten wurde.

Die Linken-Abgeordnete Monika Knoche nannte den Stünker-Entwurf "nicht akzeptabel", da er nicht hinreichend sichere, dass der tatsächliche Wille des Patienten beachtet wird. Auch der Bosbach-Entwurf könne wegen seiner "Reichweitenbegrenzung" nicht überzeugen. Der Gesetzentwurf von Zöller/Faust sei ein Kompromissvorschlag, der sichere, dass der persönliche Wille ausschlaggebend sei, sagte Knoche.

21. Januar 2009 - 21.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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