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Bundestag beschließt neue Künstlersozialversicherung

9.4.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 7946 Aufrufe
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Künstler, KSVG, Sozialversicherung, Künstlersozialversicherung

Der Versicherungsschutz von Künstlern und Publizisten wurde verbessert. Dies zumindest sagte Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, nachdem der Bundestag am Freitag die Novelle zum Künstersozialversicherungsgesetz verabschiedet hat. "Die Versicherungspflicht wurde eingegrenzt und das Gesetzgebungsverfahren vereinfacht." In nur zwei Jahrzehnten sei das KSVG zu einer Grundbedingung für künstlerisches und publizistisches Schaffen geworden.

Als gravierenste Erneuerung wurde der zweckbestimmte Einsatz von Bundeszuschüssen genannt, womit die Funktionsfähigkeit der Künstlersozialversicherung garantiert werde, wie aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervorgeht. Ältere Künstler und Publizisten würden einen leichteren Zugang zur günstigen Krankenversicherung der Rentner erhalten. Durch das neue Gesetz sei erstmals eine Lücke im seit 1983 bestehenden Versicherungsschutz für selbständige Künstler und Publizisten geschlossen worden.

Weitere Neuregelungen betreffen die Abgaben von Nebenberuflern. Bei Künstlern, die nebenberuflich tätig sind, fallen bis zu Honoraren von 3.600 Mark die Künstlersozialabgaben weg. Diese Abgaben mussten bisher von gemeinnützigen Kultureinrichtungen geleistet werden.
Für Studenten bedeutet die Novelle, dass sie nicht mehr in den günstigen Krankenversicherungsschutz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ausweichen können.- Dies gilt allerdings nicht für selbständige Künstler und Publizisten, die nebenbei studieren. Diese bleiben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert.

Die Künstlersozialversicherung besteht seit 1983 für selbständige Künstler und Publizisten wie Schriftsteller und Journalisten. Dafür erforderliche Mittel wurden bislang durch Beiträge der Versicherten und Abgaben der einschlägigen Unternehmen wie Verlage oder Veranstalter von künstlerischen Veranstaltungen aufgebracht.

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