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Bundestag beschließt neue Betriebsverfassung

AFP VOM 22.6.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 2450 Aufrufe
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Betriebsverfassung, Betriebsrat, Mitbestimmung

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegte Reform der betrieblichen Mitbestimmung beschlossen. Für das Gesetz votierten 336 von 544 Abgeordneten. Dagegen stimmten 208 Parlamentarier. Die Reform soll die seit 30 Jahren unveränderten Regelungen über die Betriebsverfassung den Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt anpassen. Wesentliche Elemente der Novelle sind ein vereinfachtes Wahlverfahren für Betriebsräte in Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sowie die Vergrößerung der Betriebsräte.

Das Betriebsverfassungsgesetz, "das kleine Grundgesetz für die demokratische Mitwirkung der Beschäftigten in den Betrieben", wie Bundesarbeitsminister Walter Riester es formuliert, regelt die Mitwirkung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Es bestimmt das Vorgehen bei Betriebsratswahlen und definiert die Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten.

Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes tritt am 1. August 2001 in Kraft. Vorher wird das Gesetz am 13. Juli noch im Bundesrat besprochen, eine Zustimmung der Länderkammer ist jedoch nicht erforderlich.
Seine erste Bewährungsprobe wird das neue Gesetz dann bei den Anfang 2002 anstehenden nächsten Betriebsratswahlen haben.

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