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Bundestag beschließt Reform des Erbrechts - 1/1
AFP vom 3.7.2009   2597 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Bundestag beschließt Reform des Erbrechts

Neues Gesetz verbessert Stellung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige werden künftig bei einer Erbschaft besser gestellt. Das ist Teil einer Reform des Erbrechts, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschloss. Zudem werden Familienbetriebe künftig besser geschützt und Vererbenden wird es mit der Neuregelung erleichtert, Angehörigen ihren Pflichtteil zu entziehen.




Nach dem neuen Gesetz erhält künftig der Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen, auch dann, wenn er dafür nicht auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Kümmert sich beispielsweise die Tochter um ihre pflegebedürftige Mutter, bekommt sie hierfür aus dem Erbe einen Ausgleich. Erst der Rest wird unter allen Erben aufgeteilt.

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Besteht das Erbe überwiegend aus einem Unternehmen oder einem Eigenheim, so muss der, der das Erbe bekommt, die anderen Erben auszahlen. Dies führte bislang häufig dazu, dass das Haus oder Unternehmen verkauft werden musste. Die schon biher bestehenden Stundungsregeln werden mit dem neuen Gesetz deshalb erweitert. Führt beispielsweise ein Neffe das Familienunternehmen fort, muss er künftig auch die Kinder nicht sofort auszahlen, wenn dies das Unternehmen gefährden würde.

Neben Eltern, Ehe- und Lebenspartner sowie Kindern und Enkeln sind künftig auch Stief- und Pflegekinder durch ein Pflichtteil am Erbe geschützt. Die Gründe, aus denen das Pflichterbe entzogen werden kann, sind künftig für alle gesetzlichen Erben gleich. Ein "ehrloser und unsittlicher Lebenswandel" gilt künftig nicht mehr als Grund; diese Klausel galt als zu unbestimmt. Stattdessen berechtigt künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung unter bestimmten Voraussetzungen zur Entziehung des Pflichtteils.

3. Juli 2009 - 14.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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