Bundestag beschließt Neuordnung der Sicherungsverwahrung
AFP VOM 2.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1482 Aufrufe Mehr zum Thema:Sicherungsverwahrung
Maßnahme soll künftig nicht mehr nachträglich angeordnet werden
Nach langwieriger Debatte hat der Bundestag am Donnerstag die Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Das mit Stimmen von Schwarz-Gelb und SPD beschlossene Gesetz legt fest, dass die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet oder vorbehalten werden muss. Die Regelung ermöglicht zudem die weitere Unterbringung von Tätern, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes freigelassen werden müssen.
Mit der Neuregelung, die bei der Abstimmung von Linken und Grünen abgelehnt wurde, entfällt die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend. Die Maßnahme soll künftig nur noch bei schweren Sexual- und Gewaltdelikte verhängt werden können, reine Vermögensdelikte sind künftig kein Anlass mehr für eine Anordnung.
"Die Neuordnung soll wie ein Filter wirken, damit ausschließlich gefährliche Täter zum Schutz der Bevölkerung in Sicherungsverwahrung kommen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP) sagte im Bundestag, nach mehreren Detailkorrekturen aus der Vergangenheit sei nunmehr die Reform "aus einem Guss" gelungen.
Das zu der Neuregelung gehörende Therapieunterbringungsgesetz kann künftig für die Fälle angewendet werden, die infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder werden. Unter den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es künftig in Einzelfällen möglich, psychisch gestörte und weiterhin gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nach doppelter Begutachtung in geeigneten Einrichtungen unterzubringen, um sie dort zu therapieren.
Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht räumte ein, dass mit dem Unterbringungsgesetz ein "schmaler Grat" begangen werde, was aber notwendig sei. Demgegenüber kritisierte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag, die Reform halte nicht das was sie verspricht. "Sie wird den Anforderungen der Menschenrechtskonvention nicht gerecht und schafft daher langfristig auch nicht mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor chronischen Straftätern.
02.12.2010 - 18:01 Uhr


