Bundestag berät über Hartz-IV-Erhöhung und Bildungspaket
AFP VOM 29.10.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 2765 Aufrufe Mehr zum Thema:Hartz IV
Leichte Verbesserungen für ALG-II-Empfänger
Der Bundestag berät heute erstmals über die umstrittene Reform der Hartz-IV-Regelungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 359 auf 364 Euro zu erhöhen. Das ebenfalls geplante Bildungspaket beinhaltet Leistungen für den Schulbedarf sowie finanzielle Unterstützung für die Mitgliedschaft in Vereinen, Musikunterricht oder ähnlichem. Zudem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verbessert.
Der Bundestag berät zudem in erster Lesung über die von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Reform der Sicherungverwahrung.
29. Oktober 2010 - 07.13 Uhr
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Leserkommentare
von Geist700 am 04.11.2010 18:23:48# 1Hartz4 Leichte verbesserung? ist doch gelogen. so wie gerechnet haben wird das eh wieder vor dem Bundesverfassunggesricht landen.Die Klagen werden schon vorbereitet. Und die anderen Änderungen zwecks saktionen und so werden nirgends erwähnt.zb.
Pflicht zur Bildung von Rücklagen (Ansparungen)
ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden (§ 20 Abs. 1 S. 4 SGB II).
Anmerkung: Bisher gab es diese Pflicht nicht (vgl. Bt-Dr 16/10960).
Sanktionen
Bisher war es für eine Sanktion zwingende Voraussetzung, dass der Betroffene im konkreten Einzelfall vor der Pflichtverletzung vom SGB II-Leistungsträger über die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen schriftlich belehrt wurde, das hat auch das BSG in mehreren Entscheidungen (u.a. BSG, B 14 AS 53/ 08 R) klargestellt.
Nach der neuen Festlegung ist es ausreichend, wenn der Betroffene „Kenntnis" davon hatte (§ 31 Abs. 1 SGB II).
Anmerkung: Es reicht also die bloße Unterstellung des SGB II- Leistungsträgers, der Betroffene hatte zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung Kenntnis von den Folgen der Pflichtverletzung. Es ist wahrscheinlich, dass diese Festlegung keinen rechtlichen Bestand haben wird. Zudem ist der SGB II- Leistungsträger in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Betroffene tatsächlich vor der Pflichtverletzung diese Kenntnis hatte.
von Solveijg am 04.11.2010 19:21:51# 2Geist700, da gebe ich dir völlig Recht, dass diese angebliche "leichte Erhöhung" eine glatte Lüge ist.
Statt dessen ist den ALG II-Eltern das Elterngeld gestrichen worden, der Übergangszuschlag von ALG I zu ALG II ist ersatzlos entfallen und die Rentenbeiträge für ALG II-Empfänger werden auch nicht mehr gezahlt.
Der monatliche Betrag, der schon bei Einführung von Hartz IV nicht ausreichte, um den Bedürftigen neben einem Existenzminimum eine geringe Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist in der Zwischenzeit nur ganz geringfügig erhöht worden. Ab 2011 sind von den mtl. € 364.-- neben Strom, Versicherungen und Telefon aber auch noch die jetzt für alle Haushalte fälligen TV-Gebühren, die Praxisgebühren und die zwischenzeitlich erhöhten Zuzahlungen für Medikamente zu bezahlen.
Die neuen Regelungen der Sanktionen öffnen der Willkür Tür und Tor. Das Bildungspaket für Kinder entspricht dagegen einem Betrag von € 10.-- für jedes hilfsbedürftige Kind.
Es ist wirklich blamabel, dass in unserem eigentlich reichen Deutschland so mit den Arbeitslosen umgegangen wird.


