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Bundestag stärkt Rechte von Opfern vor Gericht

AFP VOM 3.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1532 Aufrufe
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Zeugen, Opfer

Zweites Opferrechtsreformgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat die Rechte von Opfern nach Straftaten wie sexueller Nötigung und Zwangsheirat gestärkt. Das Parlament verabschiedete in der vergangenen Nacht das Zweite Opferrechtsreformgesetz, das unter anderem die Möglichkeiten für eine Nebenklage erweitert. Künftig können auch bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Raub oder Zwangsheirat die Opfer als Nebenkläger auftreten. Zudem wird der Kreis der Betroffen erweitert, die einen kostenlosen Opferanwalt bestellen können. Kinder und Jugendliche müssen künftig keine schweren körperlichen oder seelischen Schädigungen mehr nachweisen, um einen Opferanwalt zu erhalten.

Die Altersgrenze für Aussagen minderjähriger Opfer und Zeugen vor Gericht wurde von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bis zu diesem Alter müssen Kinder und jugendliche Zeugen unter bestimmten Umständen nicht öffentlich aussagen. Ihre Angaben können stattdessen vom Gericht aufgezeichnet werden. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz erhalten auch Opfer von Genitalverstümmelungen mehr Klagerechte. Die zehnjährige Verjährungsfrist wurde verlängert und setzt nun wie beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger erst mit dem 18. Lebensjahr des Mädchens ein. Damit haben die Betroffenen auch nach Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit, selbst Anzeige zu erstatten.

3. Juli 2009 - 12.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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