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Bundesregierung zögert Antrag auf NPD-Verbot hinaus

6.12.2000 | Nachrichten - Aktuelles | 3089 Aufrufe
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NPD, Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung

Der Antrag der Regierung wird wohl nicht mehr dieses Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Überprüfung, ob die NPD verfassungswidrig ist, wird somit etwas aufgeschoben. Bundesinnenmimister Schily betonte, dass ein derartiger Antrag sorfältig vorbereitet werden müsse. Dies nehme wohlmöglich mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen. Auch für die Einschränkung des Versammlungsrechts könne kein definitiver Termin festgesetzt werden. Es handele sich um eine sehr schwierige Materie, bei der die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten werden müssten.

Der Antrag auf ein NPD-Verbot sollte nach Vorstellung der Bundesregierung von allen drei politischen Verfassungsorganen zusammen eingebracht werden. Nachdem der Bundesrat einem Antrag schon im November zustimmte, wird der Bundestag noch in dieser Woche über einen entsprechenden Antrag entscheiden.
Wer die Regierung als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, soll laut Schily in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden.

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