Bundesregierung will Sorgerecht für ledige Väter stärken
AFP VOM 4.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2539 Aufrufe Mehr zum Thema:Sorgerecht
Justizministerin kündigt Gesetzesnovelle an
Als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte will die Bundesregierung die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag den Ausschluss lediger Väter vom Sorgerecht in Deutschland als diskriminierend gerügt. Ein gemeinsames Sorgerecht ist bisher nur mit Zustimmung der Mutter möglich.
Die Anliegen lediger Väter müssten stärker berücksichtigt werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Süddeutschen Zeitung". Es gebe viele Väter von nichtehelichen Kindern, "die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen".
Ein automatisches Sorgerecht auch für ledige Väter sieht die Justizministerin demnach aber skeptisch. Dies sei jedenfalls dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können.
Abgeordnete der Union hatten sich bereits am Donnerstag für eine rasche Umsetzung des Urteils ausgesprochen. SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz sagte der "SZ", es sollte "selbstverständlich sein, dass auch der Vater das Sorgerecht erhalten kann".
Trotz des Urteils erwartet der Verband alleinerziehender Mütter und Väter aber keine Prozesslawine. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Verbandschefin Edith Schwab: "Oft stammen diese Kinder ja aus kurzen und unverbindlichen Beziehungen. Viele der Väter haben gar kein Interesse, das Sorgerecht wahrzunehmen." Bei Kindern aus dauerhaften Beziehungen sei das aber anders. Sie sagte weiter, dass es für ledige Mütter nun keine Rechtssicherheit mehr gebe. "Denn jeder Einzelfall muss jetzt geprüft werden", erläuterte Schwab.
4. Dezember 2009 - 17.34 Uhr
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