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Bundesregierung will Schutz vor Telefonwerbung ausbauen

AFP VOM 11.3.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 4348 Aufrufe
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Verbraucherschützer, Telefonwerbung

Verbraucherschützer kritisieren Pläne als unzureichend

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Künftig sollen telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden können, kündigten Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin an. Bisher war dies vor allem bei Zeitschriftenabos und Lottoverträgen nicht möglich. Auch planen die Ministerien Geldstrafen für unerlaubte Werbeanrufe und einen besseren Schutz vor einem ungewollten Wechsel des Telefonanbieters. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) sind die geplanten Änderungen nicht ausreichend.

Die neue 14-Tages-Regelung, die nun auch für Zeitschriften- und Lottoverträge einschließen soll, schließe eine Gesetzeslücke, sagte Seehofer. Die Verbraucher seien nach einem schriftlichen Widerruf innerhalb der Frist nicht mehr an Verträge gebunden, die am Telefon geschlossen wurden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten nach Angaben Seehofers noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der vzbv sieht die Regelung kritisch: "Der Verbraucher muss nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat", sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser gegenüber AFP. Bei unerlaubten Werbeanrufen sollten Verträge generell ungültig sein.

Unerwünschte Telefonwerbung soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig mit Bußgeldern bestraft werden. Für Werbeanrufe könnten bis zu 50.000 Euro fällig werden, sagte Justizministerin Zypries. Telefonwerbung sei auch nach der aktuellen Rechtslage nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Auch dürften Werbeanrufer künftig ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Neuregelung könnten die Unternehmen bis zu 10.000 Euro kosten.

Der vzbv kritisiert die Höhe der geplanten Bußgelder. "Wir bezweifeln, dass Geldstrafen in Höhe von 50.000 Euro Unternehmen davon abschrecken, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen", sagte Heidemann-Peuser. Auch die 10.000 Euro für die Unterdrückung der Rufnummern sei nicht ausreichend. In beiden Fällen halte der vzbv wesentlich höhere Summen für sinnvoll, sagte sie.

Die Bundesregierung will Verbraucher künftig auch besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekommunikationsunternehmen schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll demnach nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein. Gleiches gelte für die Schaltung von Billig-Vorwahlen, sogenannte Preselections. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat und zu einem neuen Anbieter wechselt. Diese geplante Regelung entspricht der gängigen Praxis beim Wechsel von Gas- und Wasserversorgern, sagte Seehofer.

Der vzbv sieht hier eine Regelungslücke. Nicht nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter müsse schriftlich erfolgen, sondern auch alle Vertragsänderungen beim eigenen Telefonunternehmen. Telekom-Firmen könnten bei bestehenden Verträgen auch telefonisch Änderungen ihrer Kunden entgegennehmen, wenn die Änderungen gleich nach dem Telefonat wirksam werden. Hier sei ebenfalls ein Widerrufsrecht notwendig, sagte Heidemann-Peuser. Beim vzbv häuften sich Fälle, bei denen Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden am Telefon zu ungeeigneten Vertragsänderungen geraten haben.

11. März 2008 - 14.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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