Bundesregierung verteidigt Lissabon-Vertrag der EU in Karlsruhe
AFP VOM 10.2.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 6677 Aufrufe Mehr zum Thema:Lissabon-Vertrag
Schäuble: Abkommen mit dem Grundgesetz vereinbar
Die Bundesregierung hat den EU-Reformvertrag von Lissabon als notwendig und verfassungsgemäß verteidigt. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wiesen am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Vorwurf zurück, das Vertragswerk verstoße gegen das Grundgesetz. Geklagt haben unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag.
Der Vertrag von Lissabon sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte Schäuble zu Beginn der auf zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung. Die Souveränität Deutschlands werde nicht beeinträchtigt, zudem halte die demokratische Legitimation mit der Integration Europas Schritt. Schäuble erinnerte daran, dass das Grundgesetz schon in seiner Präambel die Bundesrepublik "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" sehe. Heute könnten viele Herausforderungen nicht mehr auf nationaler Ebene bewältigt werden, sondern nur in Kooperation mit anderen Staaten.
Außenminister Steinmeier bezeichnete das Abkommen in Karlsruhe als "einen Fortschritt bei der Stärkung der demokratischen Verankerung der Union." Dieser sei zudem eine "notwendige und konkrete Antwort auf die unabweisbaren Zukunftsaufgaben" für Deutschland und Europa. Steinmeier zeigte sich zudem überzeugt, dass der Vertrag die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit einer EU mit 27 oder mehr Mitgliedsstaaten sichere. Das Abkommen stärke auch die demokratischen Grundlagen der Union. Zugleich gewährleiste der Vertrag, dass den Mitgliedsstaaten Aufgaben und Befugnisse von substanziellem Gewicht verblieben.
Auch Vertreter des Bundestages verteidigten den Lissabon-Vertrag in Karlsruhe. Der CDU-Parlamentarier Gunther Krichbaum sagte, 90 Prozent der Abgeordneten seien nach intensiven Beratungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Vertrag verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche. Durch diesen werde die EU demokratischer und handlungsfähiger.
Der Bevollmächtigte Gauweilers in dem Verfahren, Dietrich Murswiek, zeigte sich dagegen überzeugt, dass der Vertrag das "notorische Demokratiedefizit" der Union vergrößere. Die Behauptung, dass die nationalen Parlamente gestärkt würden, sei falsch. Das Europaparlament sei zudem weit davon entfernt, ein wirklich demokratisches Parlament zu sein. Ziel der Klage sei eine Verteidigung der Demokratie. Murswiek bemängelte zudem, der Vertrag sei so konstruiert, dass kein normaler Leser ihn verstehen könne.
Linken-Chef Oskar Lafontaine kritisierte zum Verhandlungsauftakt, die demokratische Legitimation gehe nicht in ausreichendem Maße mit der Integration mit. Zudem werde in dem Vertrag eine bestimmte Wirtschaftsordnung festgeschrieben, die sich nicht bewährt habe und marktradikal sei. Das Grundgesetz sei dagegen offen bei der wirtschaftlichen Ordnung.
Der Lissabon-Vertrag soll die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung ersetzen. Das Abkommen soll unter anderem Entscheidungen beschleunigen und die Union demokratischer machen. So erleichtert er etwa Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat und räumt dem Europaparlament mehr Mitsprache ein.
In Deutschland stimmten zwar bereits Bundestag und Bundesrat dem Abkommen zu, Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete aber wegen der Klagen in Karlsruhe die Ratifikationsurkunde noch nicht. Völkerrechtlich wird der Vertrag erst wirksam, wenn die Ratifikationsurkunden aller 27 EU-Staaten vereinbarungsgemäß in Rom hinterlegt sind. Dort fehlen neben der Urkunde aus Deutschland noch diejenigen aus Polen, Irland und der Tschechischen Republik.
10. Februar 2009 - 14.39 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Verfassungsgericht prüft Stellung des Bundestages in EuropaSeite 2: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Lissabon-Vertrag der EUSeite 3: Bundesregierung verteidigt Lissabon-Vertrag der EU in KarlsruheSeite 4: Gauweiler bekräftigt Kritik an Lissabon-VertragSeite 5: Ein Abkommen mit begrenzter ´lyrischer Strahlkraft´Seite 6: Neuer EU-Vertrag kommt nicht vor Ende 2009


