Die Bundesregierung will bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister für Testamente einrichten. Dadurch sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokuments ist, berichtete der Bundestagspressedienst am Donnerstag unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Die Informationen über Testamente und andere "erbfolgerelevante Dokumente" seien momentan dezentral bei 5200 Stellen auf Karteikarten registriert, und zwar vorwiegend bei den Geburtsstandesämtern der Beteiligten, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf. Diese Informationen sollten elektronisch erfasst und zusammengeführt werden. Die Kosten dafür veranschlagt die Bundesregierung auf 12,6 Millionen Euro. Der jährliche Betrieb des elektronischen Zentralregisters werde etwa 2,8 Millionen Euro kosten.
29. Juli 2010 - 16.40 Uhr
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