
Die Bundesregierung sieht die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag der EU beim Bundesverfassungsgericht als unbegründet an. Eine Stellungnahme mit entsprechenden Argumenten gab die Regierung nach Karlsruhe ab, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr. Demnach listet die Bundesregierung gegen die beiden Hauptargumente der "Entstaatlichung" und der "Aushöhlung des Demokratieprinzips" eine ganze Reihe von Gegenargumenten auf. Das Bundesverfassungsgericht konnte den Eingang der Stellungnahme zunächst noch nicht bestätigen.
Auch vom Bundestag war vor zwei Tagen eine Stellungnahme zum Lissabon-Vertrag eingegangen, wie eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ergänzend mitteilte. Beide Stellungnahmen beziehen sich insbesondere auf die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, nicht jedoch auf die der Linken, wozu später Stellungnahmen folgen sollen.
Zum Vorwurf der "Entstaatlichung" wird den Angaben aus Berlin zufolge unter anderem in der Stellungnahme der Bundesregierung argumentiert, diese finde nicht statt, weil die EU-Mitgliedsstaaten ihre Verfügungsgewalt über den Integrationsprozess behielten. Dies lasse sich unter anderem festmachen an dem weiter bestehenden Einstimmigkeitsprinzip in vielen Bereichen, an dem Austrittsrecht oder an der Mitwirkung der Parlamente. Außerdem sei das Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigung" in dem Vertrag verankert, um zu weitreichende Kompetenzen der EU zu verhindern. Im Grundgesetz sei zudem festgelegt, dass Deutschland sich supranationalen Einheiten öffnen könne. Es gehe also nicht um eine "Staatlichkeit" der EU, sondern diese verbleibe bei den Mitgliedsstaaten.
Auch eine Aushöhlung des Demokratieprinzips sieht die Bundesregierung demnach nicht. Vielmehr würden die Rechte des europäischen Parlaments gestärkt. Auch die erstmals vertraglich festgelegte Grundrechtscharta gilt demnach als ein Argument für eine Stärkung des Demokratieprinzips. Die nationalen Parlamente hätten zudem ein Beschwerde- beziehungsweise Klagerecht, wenn die ihnen zustehenden Kompetenzen angegriffen würden.
31. Juli 2008 - 18.32 Uhr
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