Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 
Bundesregierung: Klagen gegen Lissabon-Vertrag unbegründet - 1/1
AFP vom 31.07.2008   |   2733 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Bundesregierung: Klagen gegen Lissabon-Vertrag unbegründet

Stellungnahme zu Klagen an das Bundesverfassungsgericht

Die Bundesregierung sieht die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag der EU beim Bundesverfassungsgericht als unbegründet an. Eine Stellungnahme mit entsprechenden Argumenten gab die Regierung nach Karlsruhe ab, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr. Demnach listet die Bundesregierung gegen die beiden Hauptargumente der "Entstaatlichung" und der "Aushöhlung des Demokratieprinzips" eine ganze Reihe von Gegenargumenten auf. Das Bundesverfassungsgericht konnte den Eingang der Stellungnahme zunächst noch nicht bestätigen.

Mehr zum Thema:
EU   Lissabon-Vertrag   Bundesregierung  

Auch vom Bundestag war vor zwei Tagen eine Stellungnahme zum Lissabon-Vertrag eingegangen, wie eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ergänzend mitteilte. Beide Stellungnahmen beziehen sich insbesondere auf die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, nicht jedoch auf die der Linken, wozu später Stellungnahmen folgen sollen.




Zum Vorwurf der "Entstaatlichung" wird den Angaben aus Berlin zufolge unter anderem in der Stellungnahme der Bundesregierung argumentiert, diese finde nicht statt, weil die EU-Mitgliedsstaaten ihre Verfügungsgewalt über den Integrationsprozess behielten. Dies lasse sich unter anderem festmachen an dem weiter bestehenden Einstimmigkeitsprinzip in vielen Bereichen, an dem Austrittsrecht oder an der Mitwirkung der Parlamente. Außerdem sei das Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigung" in dem Vertrag verankert, um zu weitreichende Kompetenzen der EU zu verhindern. Im Grundgesetz sei zudem festgelegt, dass Deutschland sich supranationalen Einheiten öffnen könne. Es gehe also nicht um eine "Staatlichkeit" der EU, sondern diese verbleibe bei den Mitgliedsstaaten.

Auch eine Aushöhlung des Demokratieprinzips sieht die Bundesregierung demnach nicht. Vielmehr würden die Rechte des europäischen Parlaments gestärkt. Auch die erstmals vertraglich festgelegte Grundrechtscharta gilt demnach als ein Argument für eine Stärkung des Demokratieprinzips. Die nationalen Parlamente hätten zudem ein Beschwerde- beziehungsweise Klagerecht, wenn die ihnen zustehenden Kompetenzen angegriffen würden.

31. Juli 2008 - 18.32 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94213
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Dipl. Jur. Alexander Werner
Werner

Bewertungen: 14
Schwerpunkte: Transportrecht, Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Erbrecht, Miet und Pachtrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal