
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Hartz-IV-Empfänger und andere Bedürftige künftig weniger finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten bekommen. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einen Entwurf zur Reform des Beratungshilfegesetzes, mit dem die Kosten in diesem Bereich eingedämmt werden soll. Dem Entwurf zufolge soll künftig stärker geprüft werden, ob der Antragsteller wirklich die Voraussetzung für den Erhalt von Beratungshilfe erfüllt. Außerdem ist eine Eigenbeteiligung von 20 Euro vorgesehen.
Kritiker haben die Befürchtung geäußert, durch die vom Bundesrat gewünschte Reform würden die Möglichkeiten von Hartz-IV-Empfängern eingeschränkt, ihre Leistungen einzuklagen. Die Ausgaben für die Beratungshilfe, mit der die Kosten für einen Beratungstermin beim Anwalt übernommen werden, waren im Zuge der Hartz-IV-Regelungen 2004 sprunghaft angestiegen. Mit dem Vorstoß des Bundesrates muss sich nun der Bundestag befassen.
10. Oktober 2008 - 10.33 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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