Bundesrat will Aufgaben der Justiz auf Notare übertragen
AFP VOM 5.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1639 Aufrufe Mehr zum Thema:Justiz, Notare
Der Bundesrat will Aufgaben der Justiz auf die Notare übertragen, um die staatlichen Behörden zu entlasten. Ein am Freitag von der Länderkammer beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass Notare künftig bestimmte Aufgaben wahrnehmen können, die nicht zum unabdingbaren Kernbereich der Rechtsprechung gehören. Notare sollten zum Beispiel für die Erteilung eines Erbscheins, für Testamente, die amtliche Aufnahme des Nachlassinventars und verschiedene registerrechtliche Aufgaben zuständig sein. Über die Vorlage muss nun der Bundestag entscheiden.
Um die Aufgabenübertragung auf die Notare verfassungsrechtlich abzusichern, schlägt der Bundesrat neben der einfachgesetzlichen Änderung eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes vor. Eine ähnliche Initiative hatte der Bundesrat bereits 2008 beschlossen, wegen des Endes der vorangegangen Legislaturperiode war darüber aber nicht mehr entschieden worden.
5. März 2010 - 09.50 Uhr
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