Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Bundesrat beschäftigte über Jahre Scheinselbstständige

AFP VOM 2.6.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1167 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Scheinselbständige

Scharfe Richter-Rüge an Auskunftsverhalten

Der Bundesrat hat nach Überzeugung des Sozialgerichts Berlin über Jahre "grob fahrlässig" Scheinselbstständige in seinem Besucherdienst beschäftigt. Nach einem Urteil muss der Bundesrat seine Besucher-Führer künftig sozialversicherungspflichtig einstellen und für einzelne, offenkundige und daher "grob fahrlässige" Fälle Beiträge nachzahlen - allein für 2001 bis 2004 15.000 Euro.

Der Bundesrat hatte bislang 15 von 18 Mitarbeitern seines Besucherdienstes lediglich als "selbstständige Honorarkräfte" beschäftigt. Prüfer der Deutschen Rentenversicherung kamen demgegenüber 2005 zu dem Ergebnis, es handele sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Dem folgte nun auch das Sozialgericht: Die Mitarbeiter seien voll in die "betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert" gewesen. Sie seien gegenüber den Besuchern als Mitarbeiter des Bundesrats aufgetreten, Zeiten und Inhalte seien ihnen vorgegeben worden.

Deutlich rügte das Gericht, der Bundesrat habe nur "verschwommene Auskünfte" erteilt und wichtige Unterlagen auch auf Anfrage des Gerichts nicht vorgelegt. Eine Honorarkraft sagte aus, er sei zu einer "Informationsveranstaltung" unmittelbar vor der Verhandlung eingeladen worden. Er habe abgesagt, weil er keine Falschaussagen machen wolle. Daraufhin habe die Leiterin des Besucherdienstes erklärt, es gehe nicht um Falschaussagen, "aber ich müsse ja auch nicht alles sagen, was ich weiß".

2. Juni 2009 - 17.17 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thilo Reimers
Würzburg
Strafrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht
 Jetzt anrufen 2,22 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?