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Bundesnetzagentur darf Preise im Bahnstromnetz kontrollieren

Bundesnetzagentur darf Preise im Bahnstromnetz kontrollieren

AFP VOM 10.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 830 Aufrufe
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Fremdstrom, Bundesnetzagentur

Die Energietochter der Deutschen Bahn muss ihre Preise für das Durchleiten von Fremdstrom durch ihr Bahnstrom-Fernleitungsnetz von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Wie DB Energie am Mittwoch mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) dies in einer Entscheidung. Die Beschwerde gegen einen gleichlautenden Beschluss des OLG Düsseldorf sei damit gescheitert, erklärte DB Energie.

Damit steht endgültig fest, dass auch für das Bahnstrom-Fernleitungsnetz das Energiewirtschaftsgesetz gilt. Die DB Energie muss deshalb bei der Bundesnetzagentur Anträge auf Genehmigung ihrer Strom-Durchleitungspreise für die private Schienen-Konkurrenz stellen, die Strom nicht von der Bahntochter sondern von einem Fremdanbieter nutzen wollen. Die DB Energie muss bei der Agentur künftig die Angemessenheit ihrer Durchleitungspreise auf einer kostenorientierten Basis nachweisen. Laut DB Energie könnte sich die notwendige Umstellung der Computersysteme nun "auch auf die Netzentgelte auswirken", also auf die Kosten für die Nutzung der Gleise für Bahnunternehmen.

10.11.2010 - 16:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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