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Bundesregierung will Rechte lediger Väter stärken

AFP VOM 4.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 905 Aufrufe
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Sorgerecht, Vater, unverheiratet, ledig

Kabinett beschließt Reform des Sorgerechts

Die Bundesregierung will die Stellung lediger Väter in Auseinandersetzungen um das Sorgerecht stärken. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin einen Gesetzentwurf, demzufolge unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder künftig auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung für das Kind tragen.

Für ein Kind seien "grundsätzlich beide Eltern wichtig", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Deswegen werde unverheirateten Vätern durch die Neuregelung der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert. Beide Elternteile sollten die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegenstehe.

In den vergangenen Jahren hätten sich die Formen des Zusammenlebens von Familien rasant geändert, erklärte die Ministerin. So habe sich der Anteil der nicht in einer Ehe geborenen Kinder von 15 Prozent im Jahr 1995 auf 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor. Falls die Mutter nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist, kann der Vater zum Jugendamt gehen oder direkt das Familiengericht anrufen. Die Mutter hat dann zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür soll frühestens sechs Wochen nach der Geburt enden.

Sieht das Gericht keine Gründe, die dem Kindeswohl entgegenstehen, soll der Vater grundsätzlich das Sorgerecht bekommen. Es reicht dabei zum Beispiel nicht aus, wenn die Mutter lediglich pauschal ausführt, keinen Kontakt mehr mit dem Vater haben zu wollen. "Die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht", stellte Leutheusser-Schnarrenberger klar.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die bisherige Regelung gekippt, wonach Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.

Die SPD kritisierte die Neuregelung. Durch den Gesetzentwurf ändere sich nichts am "Schwarze-Peter-Spiel zwischen Mutter und Vater", erklärte SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht. Die schwarz-gelbe Koalition ändere das Sorgerecht damit zum Nachteil der betroffenen Kinder. So zwinge die Regierung die Mutter, binnen sechs Wochen Gründe zu benennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprächen. "Das ist unerträglich", kritisierte Lambrecht.

"Es ist ein Unding, dass Schwarz-Gelb eine derart weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Anhörung der Eltern, ohne frühzeitige Beratung durch kompetente Stellen wie etwa Jugendämter und ohne die gemeinsame Aufklärung der Eltern über die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge zulassen will", erklärte die SPD-Politikerin. Das sei deshalb so schlimm, "weil Schwarz-Gelb das Kindeswohl aus dem Blick verliert."

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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