Bundesgerichtshof stärkt Rechtschutz bei drohender Kündigung
AFP VOM 19.11.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 1810 Aufrufe Mehr zum Thema:Rechtstreit, Kündigung, Rechtsschutz
Versicherungen müssen Kosten für Rechtstreit übernehmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rechtschutz von Beschäftigten bei einer Kündigungsandrohung gestärkt. Laut einem in Karlsruhe verkündeten Urteil müssen Rechtschutzversicherungen schon dann die Anwaltskosten eines Kunden übernehmen, wenn er sich gegen eine vom Arbeitgeber unzulässig angedrohte Kündigung wehrt. Die damit unterlegene HDI-Rechtschutzversicherung hatte die Begleichung solcher Kosten in Höhe von rund 800 Euro mit der Begründung verweigert, eine Kündigungsandrohung sei eine reine Absichtserklärung und löse damit noch keinen Versicherungsfall aus.
Im aktuellen Streit war dem Mitarbeiter des in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Computerherstellers HP angedroht worden, ihm werde gekündigt, falls er einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag mit befristeter Weiterbeschäftigung in einer Auffanggesellschaft nicht unterschreibe.
Laut BGH haben Betroffene bereits dann Anspruch auf Rechtschutz durch ihre Versicherung wenn sie mit Blick auf den behaupteten Verstoß einen "objektiven Tatsachenkern" vortragen können. Dieser Grundsatz gelte auch bei einer unzulässigen Kündigungsandrohung. Auf Differenzierungen wie etwa einer verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung oder eingetretene oder noch bevorstehende Beeinträchtigungen komme es dabei nicht an. Das Urteil ist laut BGH "von großer praktischer Bedeutung" für eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
19. November 2008 - 16.17 Uhr
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