BGH stärkt Verbraucher bei "Rail&Fly"
AFP VOM 28.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2361 Aufrufe Mehr zum Thema:Rail & Fly
Veranstalter zu Schadenersatz nach Bahn-Verspätung verurteilt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die eine kombinierte Bahn- und Flugreise buchen. Wenn der Zug so stark verspätet ist, dass der Reisende den Flug verpasst, muss der Reiseveranstalter für die Folgekosten aufkommen, wie aus einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Konkret geht es um Angebote mit dem Deutsche-Bahn-Angebot "Rail&Fly". (Az: Xa ZR 46/10)
Im dem nun entschiedenen Fall musste der Reiseveranstalter Meier's Weltreisen für die zusätzlichen Kosten einer Kundin aufzukommen, die ein "Rail&Fly"-Ticket in die Dominikanische Republik gebucht hatte. Der Zug der Klägerin sollte um 9.08 Uhr am Düsseldorfer Flughafen ankommen und der Flug um 11.15 Uhr starten.
Tatsächlich kam die Kundin erst um 11.45 Uhr am Düsseldorfer Flughafen an und verpasste so den Hinflug ihrer Reise. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter fuhr sie mit der Bahn anschließend nach München, übernachtete dort und flog am Folgetag vom dortigen Flughafen in die Dominikanische Republik. Das Unternehmen hatte sein Ticket mit einer Reise ohne Stress und Stau beworben. Der Zug solle so gewählt werden, dass er spätestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommt.
Wie nun der BGH entschied, muss der Veranstalter für die Mehrkosten aufkommen. Er habe den "bequemen Anreiseservice von Meier's Weltreisen" als eigene Leistung beworben und konkrete Vorgaben für die Auswahl des Zuges gemacht. Dadurch habe das Unternehmen den Eindruck erweckt, dass es das "Rail&Fly"-Ticket als Komplettleistung anbiete und "für den Erfolg einstehen wolle". Weil die Kundin sich an die Vorgaben gehalten habe, müsse "Meier's Weltreisen" ihr die Kosten für die Bahnfahrt nach München, Unterkunft, Verpflegung und Taxi bezahlen.
28. Oktober 2010 - 16.22 Uhr
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