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Bundesgerichtshof schützt vor versteckten Provisionen

AFP VOM 29.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 2460 Aufrufe
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Provision, Bank

Nach Schrottimmobilienkauf bekommt Anlegerin alles Geld zurück

Werden bei einer Geldanlage hohe Provisionen arglistig versteckt, können die Anleger von den beteiligten Geldinstituten Schadenersatz verlangen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Streit um sogenannte Schrottimmobilien. Im Streitfall lagen die tatsächlichen Provisionen fast dreimal so hoch wie angegeben. (Az: XI ZR 104/08)

Um Steuern zu sparen, hatte eine Krankenschwester 1996 eine Eigentumswohnung in Hamburg gekauft. Um dies zu finanzieren, nahm sie einen Kredit von umgerechnet 91.000 Euro auf, davon gut 75.000 für die Wohnung, der Rest für Nebenkosten. Der Kredit sollte später über zwei bei der Deutschen Bausparkasse Badenia abgeschlossene Bausparverträge getilgt werden. Für die Vermittlung von Wohnung und Kredit waren in den Vertragsunterlagen Provisionen von 4422 Euro ausgewiesen, das entspricht 5,86 Prozent des Wohnungspreises. Tatsächlich ergaben sich durch das Vertragsgeflecht der Vermittler aber Provisionen von über 15 Prozent.

Das Oberlandesgericht Schleswig wertete dies als arglistige Täuschung. Es erklärte die Verträge für unwirksam und sprach der Krankenschwester Rückzahlung sämtlicher Gelder zu, die sie bislang eingezahlt hatte; lediglich erhaltene Mietzahlungen und ihre Steuerersparnis muss sie sich anrechnen lassen. Der BGH bestätigte dieses Urteil: Der Vermittler habe "bewusst und unzutreffend" den Eindruck erweckt, die Provisionen lägen bei 5,86 Prozent. Die Badenia Bausparkasse und die beteiligte Bank hätten dies gewusst.

29. Juni 2010 - 15.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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