Bundesgerichtshof kippt Direktvergabe an Deutsche Bahn
AFP VOM 8.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1160 Aufrufe Mehr zum Thema:Bahn
S-Bahnen an Rhein und Ruhr müssen ab 2019 ausgeschrieben werden
Der Betrieb von Nahverkehr auf der Schiene muss in Deutschland ausgeschrieben werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte am Dienstag die direkte Vergabe eines Auftrages für S-Bahn-Verkehr an die Deutsche Bahn. Der Betrieb der S-Bahnen an Rhein und Ruhr muss daher ab 2019 ausgeschrieben werden. (Az: X ZB 4/10)
Die Karlsruher Richter urteilten, es gelte auch für S-Bahnen das Wettbewerbsrecht. Damit verwarf der BGH einen Verlängerungsvertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) mit der Deutsche-Bahn-Tochter DB Regio. Der bisherige Vertrag läuft Ende 2018 aus. Die Überprüfung der Verlängerung hatte der Bahn-Wettbewerber Abellio veranlasst, ein Tochterunternehmen der niederländischen Staatsbahnen.
Der VRR hatte 2004 den Schienenverkehr auf DB Regio übertragen. Mehrere Regionalbahn-Linien wurden inzwischen aus dem Vertrag herausgelöst und ausgeschrieben. Die elf S-Bahn-Linien zwischen Mönchengladbach und Lünen sollten dagegen laut Vertrag bis Ende 2018 komplett bei DB Regio bleiben. Nachdem 2006 das Land seine Zuschüsse verringert hatte, gab es Streit um die vertraglich vorgesehene Angebotsreduzierung. Erst im November 2009 kam es zu einer Einigung. Der Änderungsvertrag sieht auch eine Verlängerung des S-Bahn-Betriebs durch DB Regio um fünf Jahre bis Ende 2023 vor.
Abellio wollte sich ab 2019 insbesondere um die S-Bahn-Linie 5 von Dortmund über Witten nach Hagen bemühen. Auf Antrag der Niederländer erklärte die Bezirksregierung Münster den Änderungsvertrag zwischen VRR und DB Regio für unwirksam. Der VRR bestritt, dass Abellio eine solche Überprüfung überhaupt veranlassen konnte.
Der BGH gab nun Abellio recht. Weil 64 Prozent der Kosten des S-Bahn-Betriebs durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sei, gehe es um einen Dienstleistungsauftrag der öffentlichen Hand. Darauf sei nicht vorrangig das Eisenbahngesetz, sondern das neuere Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzuwenden, das eine Überprüfung durch die Vergabekammer der Bezirksregierung vorsieht.
Abellio zeigte sich über die Entscheidung zufrieden. "Der Effekt wird sein, dass wir jetzt von mehr Wettbewerb im Schienen-Nahverkehr ausgehen", sagte ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Direktvergaben seien nun nicht mehr möglich, es werde also mehr Ausschreibungen geben. "Und daran werden wir uns beteiligen", kündigte der Sprecher an.
Die Deutsche Bahn erklärte, das Urteil schaffe "Klarheit" und "Rechtssicherheit". Betroffen von der Entscheidung seien "mehr als 30 aktuell bevorstehende direkte Streckenvergaben". Der Staatskonzern sieht sich für den Wettbewerb mit seinen Konkurrenten aber gut gerüstet: "Seit langem werden mehr als zwei Drittel der deutschen Strecken im Wettbewerb vergeben und wir sind in diesen Verfahren durchaus erfolgreich", erklärte DB-Regio-Chef Frank Sennhenn.
Der VRR erklärte, er wolle das Urteil zunächst im Detail prüfen. Darüber hinaus suche der Verkehrsverbund das Gespräch mit DB Regio, um zu prüfen, "ob ein außergerichtlicher Vergleich im Rechtsrahmen des heutigen BGH-Beschlusses möglich ist". Auf die Fahrgäste habe das Urteil "kurzfristig keine Auswirkungen".
08.02.2011 - 16:01 Uhr


