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Bundesgerichtshof hebt Betrugsurteil gegen Hamburger Investor auf

AFP VOM 17.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1590 Aufrufe
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Verfahrensfehler

Formfehler im Prozess gegen umstrittenen Unternehmer Burim O.

Der Fall des wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Hamburger Unternehmers Burim O. muss neu aufgerollt werden. Wegen eines Formfehlers in dem Prozess habe der Bundesgerichtshof das Urteil vom Oktober 2008 im Revisionsverfahren aufgehoben, sagte ein Sprecher des Landgerichts der Hansestadt am Mittwoch und bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Der Prozess gegen den umstrittenen Geschäftsmann muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts von vorn beginnen.

O. war zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Gemeinsam mit drei Mitangeklagten - darunter sein Bruder Bashkim O. - soll er bei der kleinen Volksbank im schleswig-holsteinischen Lauenburg über Strohmänner Kredite in Höhe von vielen Millionen Euro erschlichen und das Geld in Immobilienprojekte unter anderem auf der Hamburger Reeperbahn und dem Balkan investiert haben. Die Bank, die für die Darlehen keine ausreichenden Sicherheiten verlangte, geriet in Finanznot. Den Schaden schätzte die Staatsanwaltschaft auf rund 27 Millionen Euro.

Grund für die erfolgreiche Revision von Burim O. sei ein formeller Fehler in dem mehrere Monate langen komplizierten Wirtschaftsprozess, sagte der Sprecher des Landgerichts. In den Protokollen fehle an einer Stelle der vorgeschriebene Vermerk darüber, dass die Richter das Lesen von einigen Beweisdokumenten im so genannten Selbstleseverfahren auch tatsächlich beendet hätten. Rein formal sei damit unklar, ob sie diese zur Kenntnis genommen hätten. Die von Burims Bruder Bashkim O. angestrengte Revision habe der Bundesgerichtshof dagegen abgewiesen. Dieser war wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

17. Februar 2010 - 14.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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